Ein Austausch eines Kennzeichenschildes (oder auch beider Kennzeichenschilder) aufgrund schlechter Lesbarkeit, Beschädigung usw. ist jederzeit ohne besonderen Antrag möglich.
Auch kann auf Wunsch des Halters eines Kraftrades ein Austausch des bisherigen Kennzeichenschildes auf das neue Motorrad-Kennzeichen erfolgen.
Ebenfalls ist eine Erneuerung der Siegelplaketten möglich, sofern diese aufgrund von Abnutzung nicht mehr lesbar sind oder durch äußere Einwirkung beschädigt wurden.
Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder ist immer eine Umkennzeichnung des Fahrzeugs und eine Sperrung des in Verlust geratenen Kennzeichens erforderlich (mehr unter "Weiterführende Informationen").
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