Wenn Sie feststellen, dass personenbezogene Daten über Sie unrichtig oder unvollständig sind, können Sie vom Statistischen Bundesamt (StBA) bei Vorliegen aller Voraussetzungen verlangen, dass diese unverzüglich korrigiert beziehungsweise vervollständigt werden.

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Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Last update or date of publication
23.11.2021