Sie sind Spätaussiedler/ Spätaussiedlerin und möchten Ihren ausländischen Berufsabschluss anerkennen lassen. Als Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin haben Sie einen Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren für Ihre Bildungsabschlüsse, welche Sie vor der Ausreise erlangt haben. Dabei wird geprüft, ob Ihr Abschluss mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist. Ihre Berufserfahrung wird in der Regel nicht berücksichtigt. Sie können sowohl Berufsbildungsabschlüsse als auch Schul- und Hochschulabschlüsse anerkennen lassen. Sie können Ihren beruflichen Abschluss auch nach dem Bundesqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) anerkennen lassen. Dies ist auch möglich, wenn Ihr Antrag nach Anerkennung Ihres Berufsabschlusses nach dem BVFG abgelehnt wurde.
Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung telefonisch beraten lassen. Sie können auch einen Beratungstermin vereinbaren. Lassen Sie sich durch eine Person mit ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache begleiten, wenn das nötig ist.
Verfahrensablauf
- Stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres ausländischen Bildungsabschlusses nach dem BVFG bei der dafür zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle vergleicht Ihren im Ausland erworbenen Abschluss mit dem deutschen Referenzabschluss. Werden bei diesem Vergleich keine wesentlichen Unterschiede festgestellt, wird Ihnen die vollständige Gleichwertigkeit bescheinigt. Eine teilweise Anerkennung ist nicht möglich.
- Sie erhalten einen positiven oder einen negativen Bescheid.
