Wenn Sie einen Hochschul-Abschluss, ein vergleichbares Ausbildungsniveau oder einen IT- Beruf haben, können Sie zum Arbeiten in Deutschland eine Blaue Karte EU bekommen. Je nachdem ist ein bestimmtes Mindestgehalt erforderlich. Die Blaue Karte EU hat mehrere Vorteile gegenüber einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung. Zum Beispiel können Sie damit schneller ein unbefristetes Aufenthaltsrecht bekommen.
- Die Blaue Karte EU ist höchstens 4 Jahre gültig.
- Falls Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, kann sie auch kürzer gültig sein. Normalerweise gilt sie dann 3 Monate länger als Ihr Arbeitsvertrag.
- Die Blaue Karte EU wird für die Aufnahme einer konkreten Beschäftigung ausgestellt. Nach einem Jahr Beschäftigung auf dieser Stelle ist jede Beschäftigung erlaubt, ohne dass die Ausländerbehörde informiert oder die Blaue Karte EU geändert werden muss.
1. Stellen Sie den Online-Antrag „Befristeter Aufenthaltstitel zur Beschäftigung“.
- Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen. Folgende Dateiformate sind zugelassen: PDF, JPG, JPEG, und PNG. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 100 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 7 MB groß sein.
- Bevor Sie den Antrag absenden können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
- Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel (nationales D-Visum, Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU) über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. (Dies gilt nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen oder Ihr aktueller Aufenthaltstitel am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist.)
- Bitte speichern Sie sich die Bestätigung Ihres Antrages deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
- Hinweis: Ihr Ehepartner und Ihr Kind leben mit Ihnen in Berlin und benötigen eine Aufenthaltserlaubnis? Dann stellen Sie für diese bitte keinen eigenen Antrag und buchen auch keinen Termin. Tragen Sie Ihre Familienangehörigen einfach an den entsprechenden Stellen mit in den Online-Antrag ein. Das Landesamt für Einwanderung (LEA) wird sich wegen der Aufenthaltserlaubnisse für Ihre Familienangehörigen bei Ihnen melden.
3. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle erforderlichen Unterlagen im Original mit.
