Eine aus humanitären Gründen erteilte Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden, wenn diese Gründe weiterhin vorliegen.
Gründe für die Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis können vor allem sein:
- die Aufnahme im Rahmen eines Resettlement-Programms,
- die Anerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als asylberechtigt oder als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention,
- das Vorliegen eines Abschiebungsverbots, Ausreisehindernisses oder Härtefalls.
1. Stellen Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - Verlängerung“
- Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen. Folgende Dateiformate sind zugelassen: PDF, JPG, JPEG, und PNG. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 100 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 7 MB groß sein.
- Wenn Sie einen Reiseausweis für Ausländer, Flüchtlinge oder Staatenlose besitzen, können Sie im Online-Antrag auch dessen Verlängerung beantragen.
- Der Online-Antrag ist umfangreich, sodass das Ausfüllen einige Zeit dauert. Sie können die Antragstellung aber jederzeit unterbrechen, zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortführen.
- Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. Dies gilt allerdings nicht, wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist.
- Bitte speichern Sie sich die Bestätigung Ihres Antrages deshalb unbedingt ab und drucken es auch nach Möglichkeit aus.
- Wichtiger Hinweis für Familien: Der Antrag kann immer nur für eine Person gestellt werden. Ihr Ehepartner und Ihr Kind oder Ihre Kinder leben mit Ihnen in Berlin und benötigen ebenfalls die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis? Dann müssen für diese bitte jeweils eigene Anträge gestellt werden.
- Soweit nötig, fordert das LEA noch weitere Unterlagen an.
- Wenn Sie für die Aufenthaltserlaubnis und/oder die Neuausstellung eines Reiseausweises Gebühren bezahlen müssen, erhalten Sie per E-Mail eine Zahlungsaufforderung. Bitte bezahlen Sie die Gebühren dann innerhalb von 14 Tagen.
