Ausländischen Auszubildenden wird für eine schulische Berufsausbildung in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn die Berufsausbildung zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss führt.
Damit sind vor allem Ausbildungsgänge an berufsbildenden Schulen und Schulen des Gesundheitswesens in Erziehungs-, Gesundheits- und Sozialberufen eröffnet, die nicht nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelt sind.
Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für die gesamte Dauer der Ausbildung erteilt. Sie berechtigt zur Ausübung einer (von der Ausbildung unabhängigen) Beschäftigung von maximal 20 Stunden je Woche. Eine selbstständige Tätigkeit ist damit nicht gestattet.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungs- und Weiterbildungszwecken“
- Die Antragstellung ist frühestens 4 Monate vor Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels möglich.
- Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen. Folgende Dateiformate sind zugelassen: PDF, JPG, JPEG, und PNG. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 100 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 7 MB groß sein.
- Bevor Sie den Antrag absenden können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
- Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel (nationales D-Visum oder Aufenthaltserlaubnis) über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. (Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen.)
- Für Angehörige der nach § 41 Aufenthaltsverordnung (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“) begünstigten Staaten gilt: Sie sind vor weniger als 91 Tagen eingereist und beantragen nun erstmals eine Aufenthaltserlaubnis? Dann gilt Ihr Aufenthalt in Deutschland bis zur Entscheidung über Ihren Antrag als erlaubt. Sie können dadurch die schulische Berufsausbildung bereits beginnen. Die Aufnahme einer Beschäftigung ist jedoch noch nicht gestattet.
- Bitte speichern Sie sich die Bestätigung Ihres Antrages deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
- Hinweis: Ihr Ehepartner und Ihr Kind leben mit Ihnen in Berlin und benötigen eine Aufenthaltserlaubnis? Dann stellen Sie für diese bitte keinen eigenen Antrag. Tragen Sie Ihre Familienangehörigen einfach an den entsprechenden Stellen mit in den Online-Antrag ein. Das Landesamt für Einwanderung (LEA) wird sich wegen der Aufenthaltserlaubnisse für Ihre Familienangehörigen bei Ihnen melden.
3. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort die im Einladungsschreiben genannten Unterlagen mit.
