Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, mit dem jede Erwerbstätigkeit erlaubt ist.
Sie halten sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland auf und besitzen eine Aufenthaltserlaubnis? Dann wird Ihnen auf Antrag eine Niederlassungserlaubnis erteilt, wenn Sie die im Abschnitt „Voraussetzungen“ genannten Bedingungen erfüllen.
Ausnahmen
Für bestimmte Personengruppen gelten andere Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (siehe „Weiterführende Informationen“):
- Fachkräfte mit Aufenthaltserlaubnis
- Fachkräfte mit einer Blauen Karte EU,
- Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge
- Subsidiär Schutzberechtigte oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis mit Aufnahmezusage des Bundes
- Familienangehörige von Deutschen sowie
- Kinder ab 16 Jahren
Verfahrensablauf
1. Beachten Sie bitte unbedingt folgende Hinweise, bevor Sie einen Antrag stellen:
- Nutzen Sie bitte zuerst die Quick-Checks (unter „Jetzt online erledigen“). Damit können Sie bequem und schnell feststellen, ob Ihr Antrag voraussichtlich erfolgreich sein wird.
- Überprüfen Sie noch einmal, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen und über die im Abschnitt „Unterlagen“ aufgeführten Dokumente und Nachweise verfügen.
- Der Online-Antrag ist umfangreich, sodass das Ausfüllen einige Zeit dauert. Sie können die Antragstellung aber jederzeit unterbrechen, zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortführen.
- Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen. Folgende Dateiformate sind zugelassen: PDF, JPG, JPEG, und PNG. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 100 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 7 MB groß sein.
- Bevor Sie den Antrag absenden können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
- Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen.
- Bitte speichern Sie sich die Bestätigung Ihres Antrages deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
4. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.
- Wegen der hohen Zahl an Anträgen kann dies allerdings einige Zeit dauern. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis und Geduld.
- Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle im Einladungsschreiben genannten Unterlagen im Original mit.
