Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt dem jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
In Hamburg ist hierfür die Stadtreinigung Hamburg als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger verantwortlich.

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Abfallwirtschaft

Last update or date of publication
28.09.2020