Sie besitzen als unbefristeten Aufenthaltstitel eine Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU? Dann sollten Sie sich Ihren unbefristeten Aufenthaltstitel in den folgenden Fällen neu ausstellen lassen:
a) Ihr unbefristeter Aufenthaltstitel wurde noch als Etikett in Ihren alten Pass eingeklebt und Sie haben einen neuen Pass bekommen.
b) Ihr unbefristeter Aufenthaltstitel wurde als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt, enthält Angaben zu Ihrem alten Pass und Sie haben einen neuen Pass bekommen. Beachten Sie dazu bitte die Hinweise im Dokument „Wann sollte ein unbefristeter Aufenthaltstitel neu ausgestellt werden?“ (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“).
c) Auf Ihrem eAT stehen keine Angaben zum Pass, aber die Gültigkeit der eAT-Karte ist abgelaufen.
Wenn Sie ins Ausland reisen möchten, bevor der unbefristete Aufenthaltstitel neu ausgestellt wurde:
Zu a und b) Wenn Sie in der Zwischenzeit ins Ausland reisen möchten, nehmen Sie bitte Ihren alten Pass, Ihren unbefristeten Aufenthaltstitel und den neuen Pass mit. Dann können Sie wieder nach Deutschland einreisen.
- Andere Bedingungen können in dem Land gelten, in das Sie reisen möchten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für die geplante Reise brauchen. Informationen dazu können Sie zum Beispiel bei der Auslandsvertretung des Landes bekommen, in das Sie reisen möchten.
Verfahrensablauf
- Lassen Sie sich Ihren unbefristeten Aufenthaltstitel neu ausstellen. Das können Sie ausschließlich mit Termin vor Ort machen.
- Das Passfoto kann entweder vor Ort kostenpflichtig erstellt werden oder vorab in einem der Fotostudios / Drogeriemärkten, die es auf einem gesicherten elektronischen Weg an die Behörden übermitteln können.
- Vor Ort erhalten Sie den PIN-Brief zur Aktivierung Ihrer Online-Ausweisfunktion (eID).
- Der unbefristete Aufenthaltstitel wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) von der Bundesdruckerei hergestellt.
- Holen Sie Ihren fertigen eAT und das Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion (eID) bei der Behörde ab, bei der die Neuausstellung veranlasst wurde.
- Wenn Sie im Bürgeramt den Direktversand für den eAT gewählt haben, dann erhalten Sie eine E-Mail von der Deutschen Post mit dem voraussichtlichen Zustelltag. Die Sendung wird nur Ihnen persönlich an Ihrem Hauptwohnsitz übergeben. Es erfolgt nur ein Zustellversuch. Sie müssen sich mit Ihrem gültigen Pass ausweisen. Das Sperrkennwort wird ebenfalls zugestellt.
- Setzen Sie mit Hilfe des PIN-Briefs Ihre persönliche PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID).
