Antrag auf Austellung eines Beiblattes mit Wertmarke zum Ausweis für schwerbehinderte Menschen zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr nach § 228 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) in Verbindung mit § 3a Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
Schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, haben Anspruch darauf, im öffentlichen Personennahverkehr unentgeltlich befördert zu werden.
Die Freifahrt wird gehbehinderten, außergewöhnlich gehbehinderten, hilflosen, gehörlosen und blinden Menschen unter den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen gewährt.
Behindertenausweis mit Beiblatt und Wertmarke als Nachweis
Um die unentgeltliche Beförderung nutzen zu können, benötigen Sie zu Ihrem Schwerbehindertenausweis ein Beiblatt mit Wertmarke, welche Sie bei der zuständigen Behörde beantragen können. Dabei können Sie selbst entscheiden, ob Sie eine Wertmarke für die Dauer eines halben oder eines ganzen Jahr möchten. Für die Wertmarke fällt in der Regel eine Eigenbeteiligung für Sie an.
Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr
Mit Ihrem Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und gültiger Wertmarke als mitzuführenden Fahrausweis können Sie neben den Bussen und Straßenbahnen der regionalen Verkehrsverbünde auch in allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn AG bundesweit unentgeltlich fahren. Seit dem 1. September 2011 ist das Streckenverzeichnis entfallen mit der Folge, dass die Freifahrtberechtigung deutschlandweit uneingeschränkt in folgenden Nahverkehrszügen der DB Regio AG durchgehend kostenfrei in der zweiten Klasse genutzt werden kann:
- S-Bahn
- Regionalbahn (RB)
- Regionalexpress (RE)
- Interregio-Express (IRE).
Mitnahme einer Begleitperson
Zur kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson sind Sie berechtigt, wenn der Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B und die Anmerkung "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen" aufweist. Mit dem Merkzeichen Bl ist es gestattet, einen Blindenhund unentgeltlich mitzuführen.