Seit dem 08.04.2011 werden für Krafträder (Motorräder) nur noch so genannte Kraftradkennzeichen abgesiegelt.
Diese haben eine Mindestbreite von 180 mm bis 220 mm und eine Höhe von 200 mm.
Durch die kleinere Schriftgröße bieten die neuen Kennzeichen Platz für längere Erkennungsnummern, d. h. mehrstellige Buchstaben-Zahlen-Kombinationen nach dem Kürzel für den Zulassungsbezirk.
Alte, größere Kraftradschilder können getauscht werden.