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  • Wer bei einer Reise ins Ausland Ihr Heimtier (Haustier) mitnehmen will oder ein im Ausland erworbenes Heimtier nach Deutschland einführen möchte, muss verschiedene Regelungen beachten.

    Reisen innerhalb der EU mit Hunden, Katzen und Frettchen
    Erforderlich sind:

    • vom Haustierarzt ausgestellter EU-Heimtierpass (auch: "Pet Passport") mit Nachweis der geforderten gültigen Tollwutimpfung
    • Kennzeichnung durch einen elektronischen Transponder (Mikrochip) - (bis Juli 2011 ist für viele EU-Länder übergangsweise eine Kennzeichnung durch eine Tätowierung zulässig)

    Dieselben Reisebestimmungen wie innerhalb der EU gelten für folgende Nicht-EU-Länder ("gleichgestellte Drittländer") :

    • Andorra
    • Island
    • Liechtenstein
    • Monaco
    • Norwegen
    • San Marino
    • Schweiz
    • Vatikan
    • Kroatien

    sowie für folgende nicht auf dem Kontinent gelegenen EU-Gebiete :

    • Grönland und die Faröer-Inseln
    • Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique, Réunion
    • Kanarische Inseln
    • Azoren und Madeira

    Für die Einreise nach Finnland wird zusätzlich eine Bandwurmbehandlung gefordert.

    Irland, Malta, Schweden und Großbritannien haben eigene Regelungen zur Einfuhr von Heimtieren. Hier müssen Sie vor Reiseantritt in einem zugelassenen Labor eine Blutuntersuchung des Tieres auf Tollwutantikörper vornehmen lassen (ebenfalls erforderlich bei Wiedereinreise aus einem "nicht gelisteten Drittstaat"). Zusätzlich fordern diese Staaten eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer. Außerdem gilt dort bereits jetzt nur ein Mikrochip als zulässige Kennzeichnung.

    Reisen mit anderen Tieren als Hunden, Katzen und Frettchen (z.B. Vögel und Kaninchen) sowie
    Reisen in Nicht-EU-Länder ("gelistete und nicht gelistete Drittländer")

    Hier gilt generell: Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Haustierarzt, bei der zuständigen Botschaft oder auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes oder der Bundeszollverwaltung.

  • Hier erhalten Sie Informationen dazu, wenn Sie mit einem Haustier in das Ausland verreisen bzw. es aus dem Ausland einführen möchten.

  • Beim Reisen mit Haustieren innerhalb und außerhalb der Europäischen Union sind einige Verordnungen und Regelungen zu beachten. Auf Reisen muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden.
  • Kostenerstattung für Reisen mit Schulen und Kitas
  • Die Gesundheitsämter beraten über die bei Auslandsreisen empfehlenswerten Schutzimpfungen sowie die für die Reisen in bestimmte Länder vorgeschriebene Gelbfieberimpfung.
  • Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Pkw im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsarten oder Ferienziel-Reisen wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

  • Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung) und Bezieher von Leistungen im Rahmen der Paragrafen 2 oder 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes können diese Leistungen im Rahmen des Bildungspakets erhalten. Es werden die tatsächlichen Kosten für eintägige Ausflüge in Schulen und Kitas sowie mehrtägige Kita- und Klassenfahrten übernommen. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben wird nicht übernommen.
  • Mehr Informationen zu dieser Verwaltungsleistung.
  • Kinder- und Jugenderholungsreisen sind pädagogisch begleitete Reisen für Kinder und Jugendliche. Sie sollen insbesondere Erholung und Entspannung, Beteiligung und aktive Mitgestaltung, soziales und demokratisches Verhalten, gegenseitiges Verständnis von Behinderten und Nichtbehinderten, Verständnis und Akzeptanz unterschiedlicher sozialer und nationaler Herkunft sowie Kennenlernen und Bewahren von Natur, Umwelt und Kultur fördern.
    Die Reisen werden durch fachlich qualifiziertes pädagogisches Personal begleitet.
    Kinder- und Jugenderholungsreisen werden von einigen Bezirksämtern (u.a. auch als Gastelternangebote) und von vielen Trägern der freien Jugendhilfe angeboten. Es gibt über freie Träger auch Integrationsreisen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen.
  • Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen mit Personenkraftwagen anbieten möchten.

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