Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (bei Halterwechsel)
Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen oder übernehmen, das bereits zugelassen ist, müssen Sie dieses unverzüglich auf Ihren Namen ummelden lassen und gegebenenfalls ein neues Kfz-Kennzeichen beantragen.
Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel)
Wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug unverzüglich ummelden und gegebenenfalls ein neues Kfz-Kennzeichen beantragen.
Kraftfahrzeug umschreiben (mit Halterwechsel und MIT Kennzeichenmitnahme)
Wegen der aktuellen Lage beachten Sie die Informationen auf der Startseite des Bürgeramts.
Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben, das bereits in Deutschland zugelassen ist, müssen Sie es unverzüglich umschreiben lassen, also auf Ihren Namen anmelden.