• Wenn Sie über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, können Sie jederzeit Informationen über Ihre Versicherungspflicht und Ihr Beitragskonto von der Künstlersozialkasse erhalten. Dazu müssen Sie eine Anfrage an die KSK schicken.
  • Wenn Sie mit der Künstlersozialkasse (KSK) eine Ausgleichsvereinigung haben, aktualisiert die KSK jährlich die Daten ihrer Mitglieder, führt die Abrechnungen durch, zieht die Künstlersozialabgabe ein und führt regelmäßig eine Überprüfung der Ausgleichsvereinigung durch.
  • Die Künstlersozialkasse (KSK) kann Ihnen nur dann den korrekten Zuschuss zahlen, wenn sie weiß, wie hoch Ihre Beiträge für die private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sind. Daher sollten Sie der KSK veränderte Beiträge mitteilen.
  • Wenn Sie die Rechtsform Ihrer Tätigkeit oder die Tätigkeit selbst verändern, kann das Auswirkungen auf Ihre Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse (KSK) haben.
  • Wenn Sie als Versicherte oder Versicherter mit Ihren Beitragszahlungen in Rückstand geraten sind, können Sie mit der Künstlersozialkasse ein neues Zahlungsziel vereinbaren.
  • Wenn Sie zu viel in die Rentenversicherung einzahlen, erhalten Sie eine Erstattung.
  • Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft nicht arbeiten können und von einer anderen Stelle Entgeltersatzleistungen erhalten, müssen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge über die Künstlersozialkasse zahlen.
  • Wenn Sie über die Künstlersozialkasse gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, können Sie Ihre Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen wechseln.
  • Wenn sich herausstellt, dass ein Bescheid der Künstlersozialkasse falsch ist, nimmt sie ihn unter bestimmten Voraussetzungen zurück.
  • Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versichert sind, können Sie mit einer aktuellen Versicherungsbestätigung Ihren Versicherungsstatus nachweisen.
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