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Sie haben im Ausland eine Berufsqualifikation als Altenpflegehelferin oder Altenpflegehelfer erworben. Sie möchten in dem Beruf in Schleswig-Holstein arbeiten? Dafür können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation offiziell anerkennen lassen.
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Sie möchten in Deutschland dauerhaft als Markscheiderin oder Markscheider arbeiten? Dann müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.
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Sie möchten in Deutschland als Fahrlehrer oder Fahrlehrerin arbeiten? Dann brauchen Sie eine Fahrlehrerlaubnis. Auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie in Deutschland die Fahrlehrerlaubnis erhalten.
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Sie haben eine ausländische Berufsqualifikation als Erzieherin oder Erzieher? Damit Sie in dem Beruf in Deutschland arbeiten können, brauchen Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation.
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Wenn Sie mit einer ausländischen Berufsqualifikation Rechtsdienstleistungen in den Bereichen Inkasso, Rentenberatung oder Rechtsberatung im ausländischen Recht erbringen möchten, können Sie Ihre praktische Sachkunde durch einen Anpassungslehrgang nachweisen.
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Sie möchten in Deutschland als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied arbeiten? Dann brauchen Sie die staatliche Anerkennung. Dafür müssen Sie insbesondere Ihre ausländische Berufsqualifikation als gleichwertig mit der deutschen Qualifikation anerkennen lassen.
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Sie möchten in Deutschland als Hufbeschlaglehrschmiedin oder Hufbeschlaglehrschmied arbeiten? Dann brauchen Sie die staatliche Anerkennung. Dafür müssen Sie insbesondere Ihre ausländische Berufsqualifikation als gleichwertig mit der deutschen Qualifikation anerkennen lassen.
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Sie haben eine Berufsqualifikation als Lehrerin oder Lehrer aus dem Ausland und wollen in Deutschland arbeiten? Dann müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.
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Sie möchten in Deutschland als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer arbeiten? Dann brauchen Sie eine Fahrlehrerlaubnis. Auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie in Deutschland die Fahrlehrerlaubnis erhalten.
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Sie haben eine Berufsqualifikation als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz? Um in Deutschland dauerhaft in dem Beruf zu arbeiten, brauchen Sie die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Dafür müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.