Möchten Sie Veranstaltungen wie etwa Tierschauen, Tierbörsen und Tierausstellungen durchführen, müssen Sie dies der zuständigen Verwaltungsbehörde anzeigen. Zu gewerblichen Zwecken benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis.
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Wenn Sie Kinder im Rahmen von Aufführungen oder Veranstaltungen beschäftigen wollen, müssen Sie einen Antrag auf Ausnahme vom Verbot der Kinderarbeit stellen.
Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchführen wollen, nehmen Sie diese "mehr als verkehrsüblich" in Anspruch. Dafür ist eine spezielle Erlaubnis notwendig.
Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchführen wollen, nehmen Sie diese "mehr als verkehrsüblich" in Anspruch. Dafür ist eine spezielle Erlaubnis notwendig.
Wenn Sie eine Großveranstaltung mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Wenn Sie ein Grundstück von einer Bundesstraße aus erreichen wollen, benötigen Sie eine Zufahrt. Hierfür bedarf es einer gesonderten Genehmigung, um den fließenden Verkehr so wenig wie möglich zu beeinflussen.
Eine öffentliche Veranstaltung müssen Sie vorher bei der zuständigen Behörde anzeigen.