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1 - 10 von 1,082 Einträgen in der Geschäftslage „#Produkt- und Stoffzulassung“

  • Ausstellung von elektronischem Ursprungszeugnis und sonstiger dem Außenwirtschaftsverkehr dienender Bescheinigung

  • Für Produkte in explosionsgefährdeten Bereichen sind grundsätzlich Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen.

  • Die Industrie- und Handelskammern stellen für die Exportwirtschaft Ursprungszeugnisse und andere Handelsbescheinigungen aus.

  • Wenn Sie Informationen über Zulassung, Prüfung und Sicherheit eines Arzneimittels zur Anwendung bei Menschen oder immunologischen Tierarzneimitteln haben möchten, können Sie eine Auskunft bekommen.

  • Wenn Sie digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) herstellen und Ihre Produkte im DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden sollen, müssen Sie einen Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einreichen.

  • Vorschläge für die Weiterentwicklung der ICD-10-GM- und der OPS-Klassifikation können Sie von Anfang Dezember bis Ende Februar im Rahmen des Vorschlagverfahrens beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte einreichen und anschließend einsehen.

  • Wenn Sie Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen oder Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen herstellen wollen, die ohne eine Genehmigung oder Anzeige betrieben werden dürfen, können Sie  eine Bauartzulassung beantragen.

  • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit dürfen nur aufgestellt werden, wenn die Physikalisch-Technische Bundesanstalt ihre Bauart zugelassen hat. Diese Bauartzulassung muss der Hersteller des Spielgerätes bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt  beantragen. Die Bauartzulassung ist auf 1 Jahr befristet.

  • Wenn Sie öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladepunkte in oder außer Betrieb nehmen, müssen Sie das der Bundesnetzagentur mitteilen. Auch wenn Sie private Ladepunkte öffentlich machen oder Ihre Ladepunkte einem anderen Betreiber übergeben, müssen Sie das mitteilen.

  • Als Hersteller oder gewerblicher Anbieter können Sie vom Julius Kühn-Institut (JKI) prüfen lassen, ob Ihr Pflanzenschutzgerät den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes entspricht.

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