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  • Sie sind in einen anderen Zulassungsbezirk umgezogen? Dann müssen Sie bei der dort zuständigen Zulassungsbehörde Ihre Fahrzeugpapiere aktualisieren lassen und ein neues Kennzeichen beantragen,wenn Sie das bisherige Kennzeichen nicht weiter führen möchten.

  • Durch eine Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist es ab 01.07.2012 möglich, zwei Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen zuzulassen. Für Halterinnen und Halter von zwei Fahrzeugen soll sich dadurch mehr Flexibilität bei der Fahrzeugnutzung ergeben. Es sollen die bereits bestehenden Möglichkeiten, beispielsweise bei Verwendung von Saisonkennzeichen, sinnvoll ergänzt werden.

    Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden, es darf jedoch zur gleichen Zeit nur an einem von diesen Fahrzeugen geführt werden. Das nicht im Betrieb befindliche Fahrzeug darf nicht auf öffentlichem Straßenland abgestellt werden.

    Beide Fahrzeuge sind voll zu versteuern und zu versichern!

    Wechselkennzeichen können nur unter besonderen Voraussetzungen zugeteilt werden. Näheres dazu finden Sie im Abschnitt "Voraussetzungen".

    Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland die Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Berlin oder Wohnsitz in Deutschland und Aufenthaltsort in Berlin nachzuweisen und zu erfassen sind.

    Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit. Die Eintragung in den Fahrzeugpapieren kann persönlich oder durch Bevollmächtigung erfolgen.
  • Für ein Fahrzeug, dessen Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, kann ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung beantragt werden. Das grüne Kennzeichen kann auch im Zuge einer Zulassung oder Umschreibung bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.

    Für weitere Informationen zu Steuervergünstigungen, sowie für die Bereitstellung entsprechender Formulare ist die Zollverwaltung zuständig.

    Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland die Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Berlin oder Wohnsitz in Deutschland und Aufenthaltsort in Berlin nachzuweisen und zu erfassen sind.
  • Zur Sicherung eines möglichst umfangreichen Wunschkennzeichenangebotes sieht sich die Zulassungsbehörde Berlin veranlasst, dass Reservierungsprozedere ab 01.06.2021 wie folgt anzupassen:
    • Pro Person/Firma dürfen bei entsprechendem Bedarf maximal fünf Wunschkennzeichen reserviert werden.
    • Gewerbetreibende, die für Ihre Fahrzeugflotte mehr als fünf Kennzeichenreservierungen benötigen, richten Ihre Anfrage an die Zulassungsbehörde. Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular (unter "Weiterführende Informationen").
    • Die Zulassungsbehörde Berlin behält sich vor, darüber hinaus gehende Reservierungen unangekündigt bzw. ohne Angabe von Gründen zu löschen.
    • Die Reservierungsdauer beträgt 3 Monate. (Die Zulassungsbehörde wird keine Verlängerung der Reservierungsdauer vornehmen)
    • Eine Zuteilung des reservierten Kennzeichens kann nur erfolgen, wenn die Reservierung des Wunschkennzeichens auf die Person/Firma erfolgt, auf die später auch das Fahrzeug zugelassen werden soll.
    Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines reservierten Kennzeichens besteht weiterhin nicht.

    Kurze Kennzeichenkombinationen(z.B. B-A 99) können nur zugeteilt werden, wenn die Notwendigkeit im Rahmen der Vorführung des entsprechenden Fahrzeugs festgestellt wird. Diese restriktive Regelung ist notwendig, weil kurze Kennzeichenkombinationen nur sehr begrenzt zur Verfügung stehen

    Derartige Wünsche können daher per Internet-Reservierung nicht berücksichtigt werden. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsbehörde Berlin (mailto:post.kfz-zulassung@labo.berlin.de).

    Ein Kennzeichen darf insgesamt nicht mehr als acht Zeichen haben. Hierzu gehören neben dem „B“ auch ein ggf. gewählter Saison-Zeitraum sowie das „H“ bzw. das „E“ nach der Erkennungsnummer.

    Die Buchstabenserien HJ, KZ, NS, SA, SS sowie IS stehen generell nicht zur Verfügung.

    Mögliche Kennzeichenkombinationen für Motorräder und Leichtkrafträder
    1 Buchstabe und 3 Ziffern
    1 Buchstabe und 4 Ziffern
    2 Buchstaben und 2 Ziffern
    2 Buchstaben und 3 Ziffern

    Mögliche Kennzeichenkombinationen für PKW und LKW
    1 Buchstabe und 4 Ziffern
    2 Buchstaben und 3 Ziffern
    2 Buchstaben und 4 Ziffern

    Mögliche Kennzeichenkombinationen für drei- und vierrädrige Fahrzeuge (Fahrzeugklassen L5e und L7e) und zulassungsfreie Fahrzeuge (bspw. E-KKR)
    1 Buchstabe und 4 Ziffern
    2 Buchstaben und 3 Ziffern
    (jeweils bei der Verwendung von Kennzeichenschildern mit dem Maß 280x200 mm)
    2 Buchstaben und 4 Ziffern
    (jeweils bei der Verwendung einzeiliger Kennzeichenschilder (520x110 mm))

    Um missbräuchlichen Reservierungen vorzubeugen, ist eine Übertragung des Wunschkennzeichens auf Dritte grundsätzlich nicht möglich.

    Die Wahl eines Wunschkennzeichens ist auch dann möglich, wenn dem Fahrzeug bereits ein Berliner Kennzeichen zugeteilt wurde.

    Für die Zuteilung Ihres reservierten Wunschkennzeichens ist die Vorlage des Ausdrucks der Reservierungsbestätigung erforderlich. Die Reservierungsdauer beträgt drei Monate.

    Darüber hinaus können Sie bei der Außerbetriebsetzung eines Berliner Fahrzeuges das bisherige Kennzeichen auf den letzten eingetragenen Halter reservieren lassen.

    Bitte beachten Sie, dass Reservierungen für Wechselkennzeichen nicht online möglich sind. Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular der Zulassungsbehörde Berlin (unter "Weiterführende Informationen").
  • Die Gültigkeit des Saisonkennzeichens ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt.
    Die Saison besteht aus mindestens zwei und höchstens elf Monaten. Die Geltungsdauer des Kennzeichens ist auf der rechten Seite des Kennzeichens eingeprägt. Die übereinander stehenden Zahlen sind durch einen waagerechten Strich getrennt. Die Zahl oberhalb der Linie zeigt den Zulassungsbeginn an (ab dem ersten Tag des Monats) und die unterhalb der Linie das Zulassungsende (bis zum letzten Tag des Monats).

    Für Fahrzeuge, die jährlich, jedoch nicht ganzjährig genutzt werden, entfällt somit die An- und Abmeldung. Die KFZ-Steuer wird lediglich für den Saisonzeitraum berechnet.

    Außerhalb des Saisonzeitraums dürfen die Fahrzeuge weder auf öffentlichen Straßen gefahren (auch keine Probe-/Überführungs- oder Werkstattfahrt) noch auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden.

    Diese Dienstleistung ist auch im Zuge einer Zulassung möglich.

    Bitte bringen Sie alle Unterlagen im Original mit.

    Beachten Sie bitte, dass zusätzlich zu den Verwaltungsgebühren auch Kosten für die Kennzeichenschilder entstehen.
  • Ein Kurzzeitkennzeichen wird ausschließlich zur Verwendung für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb des Bundesgebietes für ein konkret benanntes Fahrzeug vergeben.

    Der Zuteilungszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der Antragstellung. Eine Zuteilung in die Zukunft ist nicht möglich. Das Kurzzeitkennzeichen verliert nach Ablauf des Zuteilungszeitraums seine Gültigkeit.

    Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland die Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Berlin oder Wohnsitz in Deutschland und Aufenthaltsort in Berlin nachzuweisen und zu erfassen sind.
  • Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen)

    Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein (= Erstzulassung) und weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, sowie in einem guten Erhaltungszustand sein.
    Diese Voraussetzungen stellen die technischen Prüfstellen in einem speziellen Oldtimergutachten gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest.

    Erfüllt Ihr Fahrzeug diese Voraussetzungen, wird das zugehörige Kennzeichen hinter der Erkennungsnummer mit einem "H" gekennzeichnet.

    Das Historienkennzeichen kann auch im Zuge einer Zulassung oder Umschreibung beantragt werden.

    Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland die Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Berlin oder Wohnsitz in Deutschland und Aufenthaltsort in Berlin nachzuweisen und zu erfassen sind.

    Bitte bringen Sie alle Unterlagen im Original mit.
  • Rote Kennzeichen für Hersteller, Teilehersteller, Händler und Werkstätten (B - 06......).

    Rote Dauerkennzeichen können für die wiederkehrende eigene betriebliche Verwendung von Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeughändlern und Kraftfahrzeugwerkstätten beantragt werden.

    Damit dürfen folgende Fahrten durchgeführt werden:
    Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten (jedoch nur innerhalb Deutschlands).
  • Falls Ihnen ein Nummernschild gestohlen wurde oder Sie es verloren haben, müssen Sie den Diebstahl oder Verlust melden und ein neues Kennzeichen beantragen. Ihr Fahrzeug bekommt dann neue Nummernschilder mit einem anderen Kennzeichen, also mit einer anderen Buchstaben-Zahlen-Kombination. Das alte Kennzeichen wird gesperrt - so sind Sie nicht weiterhin verantwortlich, wenn zum Beispiel jemand anderes damit zu schnell fährt.

    Ihr Fahrzeug dürfen Sie erst wieder fahren, wenn Sie neue Nummernschilder haben.

    Nicht vergessen:
    Den Diebstahl müssen Sie auch der Polizei melden. Machen Sie das so schnell wie möglich, zu Ihrer eigenen Sicherheit.

    Auf Wunsch können Sie ein freies Kennzeichen Ihrer Wahl bekommen. Ob Ihr Wunschkennzeichen frei ist, können Sie vorab online prüfen. Mehr zu "Wunschkennzeichen" unter "Weiterführende Informationen".

    Falls Sie das Nummernschild noch haben, es aber nicht mehr lesbar ist, können Sie das Nummernschild ersetzen lassen und das Kennzeichen behalten. Mehr zu "Kraftfahrzeugkennzeichen wegen Unleserlichkeit ersetzen" unter "Weiterführende Informationen".
  • Es soll ein Gebrauchtfahrzeug zugelassen werden, das in einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben wurde.

    Fahrzeuge, die schon einmal zugelassen waren, gelten als Gebrauchtfahrzeuge.

    Die Zulassung ist davon abhängig, dass im Falle der Steuerpflicht die Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren erklärt wurde, d.h. die Angabe einer Bankverbindung ist obligatorisch!

    Es besteht die Möglichkeit, für das Fahrzeug ein Kennzeichen Ihrer Wahl reservieren zu lassen - vorausgesetzt, das Kennzeichen ist frei und verfügbar.

    Es ist zu beachten, dass zusätzlich zu Verwaltungsgebühren ggf. Kosten für die Kennzeichenschilder entstehen. Es werden grundsätzlich alle Unterlagen im Original benötigt.

    Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland die Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Berlin oder Wohnsitz in Deutschland und Aufenthaltsort in Berlin nachzuweisen und zu erfassen sind.
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