Bei Umzug des Fahrzeughalters von außerhalb nach Hamburg muss das Fahrzeug nach Hamburg umgemeldet werden.
Bei Umzug des Fahrzeughalters von außerhalb nach Hamburg muss das Fahrzeug nach Hamburg umgemeldet werden.
Bei Verkauf des Fahrzeuges innerhalb Hamburgs muss das Fahrzeug unverzüglich umgemeldet werden. Die neue Halterin oder der neue Halter muss in die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) eingetragen werden.
Beim Verkauf des Fahrzeuges muss unverzüglich die Umschreibung auf den neuen Halter erfolgen.
Die neue Halterin oder der neue Halter muss in die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) eingetragen werden.
Bei einem Umzug muss die Zulassungsbescheinigung Teil I geändert werden.
Bei einem Umzug innerhalb von Hamburg muss die Zulassungsbescheinigung Teil I geändert werden.
Eine Kfz-Ummeldung liegt immer dann vor, wenn ein Fahrzeug im Rahmen des Umzugs von außerhalb nach Hamburg mitgebracht wird. Eine Kfz-Ummeldung liegt aber auch vor, wenn ein Hamburger sich auswärts ein zugelassenes Fahrzeug kauft.
Umweltzonen sollen die Schadstoff- und Feinstaubbelastung in den Innenstädten verringern und die Luftqualität insgesamt verbessern. Um die Zonen befahren zu dürfen, ist eine Umweltplakette zwingend vorgeschrieben. Sie können die Umweltplakette beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) beantragen bzw. bestellen.
Feinstaubplaketten sind darüber hinaus erhältlich in
einer beliebigen Zulassungsstelle oder
einer beliebigen Stelle, die zur Durchführung der Abgasuntersuchung berechtigt ist (zum Beispiel TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS und FSP, Kfz-Werkstätten).
Wenn ein in Deutschland zugelassenes Kraftfahrzeug von einem anderen Halter mit ständigem Wohnsitz in Hamburg genutzt werden soll, dann muss es auf den neuen Halter umgeschrieben werden.
Weiterführende Informationen vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sind unter "Formulare, Services & Links" zu finden.
Seit dem 1. März 2007 können von den örtlichen Kommunen Umweltzonen eingerichtet werden. Es dürfen dann nur noch die Fahrzeuge einfahren, die eine der am Einfahrtsschild ausgewiesenen "Feinstaubplaketten" an der Windschutzscheibe tragen (oder eine Ausnahmegenehmigung haben).