1 - 10 von 46 Leistungen für „Informationen zur öffentlichen Vergabe“
Hinweise auf Kartellrechtsverstöße übermitteln
Wenn Sie Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht haben, können Sie diese als Eingabe oder Beschwerde an das Bundeskartellamt übermitteln.
Prüfung des beabsichtigten Zusammenschlusses zweier Unternehmen beantragen
Prüfung bestimmter Zusammenschlüsse von Unternehmen
Bundeskartellamt führt Prüfung durch, wenn bei einer Fusion bestimmte Umsatzschwellen überschritten werden bzw. wenn ein besonders hoher Kaufpreis für das Vorhaben gezahlt wird
Fusion vor Ende der Prüfung ist verboten
Fusion kann genehmigt werden
Fusion kann untersagt werden
Fusion kann unter bestimmten Bedingungen/Einschränkungen genehmigt werden
Enge Fristen für das Prüfverfahren:
Nach max. einem Monat Entscheidung über eingehende Prüfung
Nach max. vier Monaten Entscheidung über Zustimmung oder Untersagung
Unter bestimmten Umständen kann die Frist verlängert werden.