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1 - 10 von 166 Einträgen in der Geschäftslage „#Grenzüberschreitende Tätigkeit“

  • Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.

  • Wenn Sie Kulturgut aus Deutschland ausführen möchten, benötigen Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfuhrgenehmigung.

  • Wenn Sie nationales Kulturgut vorübergehend oder dauerhaft aus Deutschland ausführen möchten, müssen Sie eine Ausfuhrgenehmigung beantragen.

  • Wenn Sie eine Bescheinigung zur Vorlage beim Zoll oder einer Behörde im Drittland für die Einfuhr von Grundstoffen oder grundstoffhaltigen Mischungen oder Naturprodukten benötigen, können Sie eine Unbedenklichkeitserklärung beantragen.

  • Wenn Sie nationales Kulturgut vorübergehend oder dauerhaft aus Deutschland ausführen möchten, müssen Sie eine Ausfuhrgenehmigung beantragen.

  • Bei der Einfuhr von Waren nach Deutschland werden stets die geltenden Zölle und Einfuhrumsatzsteuern fällig, die in der Regel direkt bei der Einfuhr gezahlt werden müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Importeur oder Spedition einen Zahlungsaufschub beantragen.

  • Wenn Sie zoll- oder steuerrechtliche Fragen oder Fragen zu  Fachverfahren der Zollverwaltung haben, können Sie eine Auskunft von der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung erhalten.

  • Wenn Sie regelmäßig zollpflichtige Waren innerhalb der Europäischen Union verschicken, können Sie das Zollverfahren mit dem Status "Zugelassener Versender" vereinfachen.

  • Wenn Sie Waren aus Drittländern nach Deutschland einführen, können Sie in bestimmten Fällen Pauschalbeträge nutzen, um den Zollwert der Ware zu ermitteln. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis vom Zoll.

  • Wenn Sie als Schifffahrtsgesellschaft in der EU ansässig sind, können Sie einen Linienverkehr für Zollzwecke beantragen. Im Linienverkehr befördern Sie Unionswaren von einem EU-Hafen in einen anderen EU-Hafen, ohne dass dort die Waren erneut zollrechtlich behandelt werden müssen.

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