Springe direkt zur Hauptnavigation, zum Inhalt oder zur Suche:

  • Inhalt
  • Hauptmenü
  • Suche

Navigationspfad:

  • Startseite

1 - 10 von 4,720 Einträgen in der Geschäftslage „#Bauplanung“

  • Um als Lohnsteuerhilfeverein anerkannt zu werden, ist zunächst ein Antrag beim Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz erforderlich.

  • Prinzipiell ist Ihnen als Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten eine gewerbliche Tätigkeit untersagt. Von diesem Verbot kann die zuständige Steuerberaterkammer jedoch Ausnahmen zulassen, soweit keine Verletzung der Berufspflichten zu erwarten ist.

  • Errichtung einer weiteren Beratungsstelle/Zweigniederlassung Steuerberater oder Steuerbevollächtigte

  • Wenn Sie Briefsendungen gewerbsmäßig befördern wollen, benötigen Sie eine Postlizenz. Diese bekommen Sie auf Antrag bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.

  • Wenn Sie eine private Kontrollstelle für den ökologischen Landbau betreiben möchten, benötigen Sie eine Zulassung.

  • Wenn Sie eine Darstellung des Bundesadlers verwenden möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. 

  • Wenn Ihr Unternehmen Postdienstleistungen erbringt, ohne einer Lizenz zu bedürfen, müssen Sie die Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs bei der Bundesnetzagentur anzeigen.

  • Sie müssen die Zulassung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) immer dann beantragen, wenn Sie bewaffnete Dienstleistungen mit dem Ziel der Piratenabwehr auf Seeschiffen unter deutscher Flagge anbieten möchten oder wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat.

    Bevor das BAFA die Zulassung erteilt, prüft es zusammen mit der Bundespolizei, ob Ihr Unternehmen die Zulassungskriterien erfüllt. Sie müssen dann selbst sicherstellen, dass die eingesetzten Wachpersonen die an sie gestellten Anforderungen hinsichtlich Zuverlässigkeit, Eignung und Sachkunde erfüllen.

  • Sie dürfen Saatgut nur dann mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeln, wenn Ihre Beizstelle Saatgut produziert, das möglichst wenig Staub freisetzt. Als Betreiber einer Beizstelle sind Sie verpflichtet, Ihre Prozesstechnik, -abläufe und Dokumentation prüfen zu lassen.

  • Der Bau oder die Veränderung von Grundstückszufahrten im öffentlichen Straßenraum dürfen nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

  • Zurück
  • 1
  • 2
  • 3
  • ...
  • 472
  • Weiter