Springe direkt zur Hauptnavigation, zum Inhalt oder zur Suche:

  • Inhalt
  • Hauptmenü
  • Suche

Navigationspfad:

  • Startseite

1 - 10 von 4,723 Einträgen in der Geschäftslage „#Standortsuche“

  • Nach Abschluss der Bauarbeiten ist die Gebäudeeinmessung durchzuführen, um das Gebäude im Liegenschaftskataster nachzuweisen. Das neu errichtete oder in seinem Grundriss veränderte Gebäude muss gemäß Vermessungs- und Katastergesetz nach seiner Fertigstellung eingemessen werden, um die Liegenschaftskarte aktuell und vollständig führen zu können. Der Nachweis in diesem öffentlichen Register ist eine wesentliche Grundlage für weitere Planungen und Baumaßnahmen als auch für Beleihungszwecke.

  • Nach Abschluss der Bauarbeiten ist die Gebäudeeinmessung durchzuführen, um das Gebäude im Liegenschaftskataster nachzuweisen. Das neu errichtete oder in seinem Grundriss veränderte Gebäude muss gemäß Vermessungs- und Katastergesetz nach seiner Fertigstellung eingemessen werden, um die Liegenschaftskarte aktuell und vollständig führen zu können. Der Nachweis in diesem öffentlichen Register ist eine wesentliche Grundlage für weitere Planungen und Baumaßnahmen als auch für Beleihungszwecke.

  • Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sind gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 6 Raumordnungsgesetz (ROG) Planungen, Vorhaben und sonstige Maßnahmen, durch die Raum in Anspruch genommen oder die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes beeinflusst wird.

    Gemäß § 21 Abs. 1 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) sind raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen in einem besonderen Verfahren untereinander und mit den Erfordernissen der Raumordnung abzustimmen (Raumordnungsverfahren).
    Durch das Raumordnungsverfahren wird festgestellt, ob raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen und wie raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen unter den Gesichtspunkten der Raumordnung aufeinander abgestimmt oder durchgeführt werden können (Raumverträglichkeitsprüfung).
    Das Raumordnungsverfahren kann gemäß § 22 Abs. 1 ThürLPlG von Amts wegen oder auf Antrag des öffentlichen oder sonstigen Trägers eines Vorhabens eingeleitet werden. Auf die Durchführung besteht kein Rechtsanspruch.
    Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist gemäß § 22 Abs. 9 von den öffentlichen Stellen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sowie bei Genehmigungen, Planfeststellungen oder sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens nach Maßgabe des § 4 Abs. 2, 4 und 5 ROG zu berücksichtigen.

  • Um als Lohnsteuerhilfeverein anerkannt zu werden, ist zunächst ein Antrag beim Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz erforderlich.

  • Prinzipiell ist Ihnen als Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten eine gewerbliche Tätigkeit untersagt. Von diesem Verbot kann die zuständige Steuerberaterkammer jedoch Ausnahmen zulassen, soweit keine Verletzung der Berufspflichten zu erwarten ist.

  • Errichtung einer weiteren Beratungsstelle/Zweigniederlassung Steuerberater oder Steuerbevollächtigte

  • Wenn Sie öffentliche Versteigerungen (zwangsweise Pfandverkäufe oder Notverkäufe) durchführen möchten, benötigen Sie hierfür eine öffentliche Bestellung. Der Eigentümer des Versteigerungsgutes hat auf den Preis und das Mindestgebot keinen Einfluss und muss sich deshalb darauf verlassen können, dass bei der Versteigerung seine Eigentumsinteressen in besonders qualifizierter Weise wahrgenommen werden.

    Die Bestellung kann allgemein ausgesprochen oder auf bestimmte Arten von Versteigerungen beschränkt werden, soweit für diese ein Bedarf an Versteigererleistungen besteht. Sie kann auch inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung versehen und mit Auflagen verbunden werden. Die Bestellung gilt für das gesamte Bundesgebiet.

    Als öffentlich bestellte Versteigerer werden Sie darauf vereidigt, dass Sie ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch erfüllen.

  • Für den Betrieb einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen brauchen Sie für den jeweiligen Ort eine Erlaubnis.

  • Sie möchten als Sachverständiger oder Untersuchungsstelle in der EU für Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz hochwertige Dienstleistungen erbringen? Dann können Sie einer behördliche Anerkennung beantragen. Diese dient als Qualifikationsnachweis gegenüber Auftraggebern.

  • Wer in Deutschland der Prostitution nachgeht, ist verpflichtet, sich behördlich anzumelden. Die Anmeldung muss verlängert bzw. erneuert werden bei Personen zwischen 18 und 21 Jahren nach einem Jahr; bei Personen, die älter sind als 21 Jahre, nach zwei Jahren.

  • Zurück
  • 1
  • 2
  • 3
  • ...
  • 473
  • Weiter