• Kommunen und Kreise verfügen oft über zahlreiche Liegenschaften bzw. Gebäude unterschiedlicher Nutzung. Dies sind hauptsächlich Verwaltungsgebäude, Schulen, Bürgerhäuser, Veranstaltungsräume, aber auch Wohngebäude, Grillhütten, Schwimmbäder, Sport- und Kulturstätten u.v.m. Die Kommunen sind für die Bewirtschaftung der eigenen und angemieteten Gebäude zuständig. Die Liegenschaftsverwaltung/das Gebäudemanagement der kommunalen Behörden ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig. Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde oder eines Landkreise gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche: Bewirtschaftung der Liegenschaften Verwaltung von unbebauten Grundstücke Mietangelegenheiten Pachtangelegenheiten Erwerb und Verkauf von Grundstücken Instandhaltung der im kommunalen Eigentum stehenden Verwaltungs- und Schulgebäude, sowie sonstige Gebäude Verwaltung der kommunalen Friedhöfe und der kommunalen Straßen, Wege und Plätze. In vielen Kommunen bietet sich die Möglichkeit, öffentliche Räume für private, sportliche, kulturelle, politische oder auch gewerbliche Veranstaltungen zu nutzen.
  • Wenn Sie eine Karte für Auskünfte und Planungen rund um Grund und Boden oder zum Nachweis der Grundstücksgrenzen benötigen, können Sie einen amtlichen Auszug aus der Liegenschaftskarte hier beantragen.
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  • Ist Ihnen der Verlauf Ihrer Flurstücksgrenze nicht bekannt oder finden Sie an Ihrer Flurstücksgrenze Grenzzeichen nicht, so können Sie eine Grenzfeststellung beantragen.
  • Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats bei der zuständigen Stelle melden. Dies gilt auch für Änderungen eines bestehenden Landpachtvertrages.
  • Wer ein neues Gebäuse errichten möchte, muss vor Baubeginn die Grundfläche des Gebäudes abgesteckt und seine Höhenlage festgelegt haben.
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