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1 - 10 von 171 Einträgen in der Geschäftslage „#Steuern und Abgaben für Betriebe“

  • Die Umsatzsteuer wird auch Mehrwertsteuer genannt. Ihr unterliegen unter anderem

    • die Lieferungen (z.B. Verkäufe von Waren) und sonstigen Leistungen (Dienstleistungen wie z.B. Reparaturen, Beratungsleistungen, usw.), die im Inland gegen Entgelt im Rahmen eines Unternehmens ausgeführt werden,
    • die Einfuhr von Gegenständen aus dem Nicht-EU-Drittland (die entstehende Einfuhrumsatzsteuer erhebt der Zoll) und
    • der Bezug von Waren aus den Ländern der Europäischen Union (sog. innergemeinschaftlicher Erwerb).

    Bemessungsgrundlage und Steuersatz

    Bemessungsgrundlage ist normalerweise der Nettopreis, auf den die Umsatzsteuer ausgeschlagen wird. Sofern ein Bruttopreis (d.h. die Umsatzsteuer ist hierin bereits enthalten) vereinbart wurde, muss die Umsatzsteuer herausgerechnet werden.

    In Deutschland gibt es zwei Steuersätze:

    • Den allgemeinen Steuersatz von 19 %, dem die meisten Umsätze unterliegen,
      sowie
    • den ermäßigten Steuersatz von 7 %. Dieser gilt insbesondere auf Umsätze für den menschlichen Grundbedarf (z.B. die meisten Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, kulturelle Veranstaltungen, Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr).
  • Private und öffentlich-rechtliche Arbeitgeber, die mindestens 20 Arbeitsplätze im Jahresdurchschnitt haben, müssen schwerbehinderte Menschen beschäftigen.

    Wie viele schwerbehinderte Menschen sie beschäftigen müssen, ist abhängig von der Betriebsgröße. Wenn sie zu wenige schwerbehinderte Menschen beschäftigen, müssen Sie eine Ausgleichsabgabe zahlen.

  • Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag erhoben.

    Das ist der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb abzüglich bzw. zuzüglich bestimmter Beträge. Er gibt die Ertragskraft Ihres Betriebs wieder.

    Die Gewinnermittlung erfolgt nach den Regeln des Einkommensteuer- und des Körperschaftsteuergesetzes. 

    Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer fließen an die Gemeinden, für die die Gewerbesteuer die wichtigste eigene Steuerquelle darstellt.

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, in bestimmtem Umfang Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu besetzen. Für jeden nicht besetzten Pflichtplatz muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden.

  • Wenn Sie eine sogenannte Abfindungsbrennerei betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.

  • Wer als Hersteller oder Händler mit noch unversteuerten Bierprodukten umgehen will, muss dafür eine Erlaubnis beantragen. Dazu zählt unter anderem das Herstellen, Verarbeiten, Lagern, Versenden oder Empfangen.

  • Wenn Alkopops nachgewiesenermaßen versteuert wurden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung, einen Erlass oder eine Vergütung der Alkopopsteuer erhalten.

  • Wenn Sie verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung befördern und EMCS nutzen müssen, können Sie einen IT-Dienstleister beauftragen, den Nachrichtenaustausch über dieses Programm für Sie durchzuführen. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung der Generalzolldirektion.

  • Wenn Sie Umgang mit Alkopops haben, die nicht versteuert sind, benötigen Sie in vielen Fällen eine Erlaubnis. Dies ist der Fall beim Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Lagern, Empfangen oder Versenden der Alkopops.

  • Umsatzsteuerbefreiungen müssen nicht beantragt werden, sondern sie gelten, soweit die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Das stellt sicher, dass Leistungen für wichtige Bereiche des täglichen Lebens, wie Mieten und Heilbehandlungen nicht verteuert werden.

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