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1 - 10 von 343 Einträgen in der Geschäftslage „#Sonderregelungen der Arbeitszeit“

  • Wenn Sie als Arbeitgeber mit Sitz im Ausland Personen in Deutschland beschäftigen, müssen Sie diese über das Meldeportal-Mindestlohn anmelden. Das gleiche gilt, wenn Sie Leiharbeitnehmerinnen oder Leiharbeitnehmer von einem Verleiher mit Sitz im Ausland entleihen.

  • Wenn Sie einer Person mit besonderen Kündigungsschutz kündigen möchten, können Sie die Aufhebungen dieses Kündigungsschutzes unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.
  • nicht angegeben
  • Kündigungsschutz schützt Sie als Arbeitnehmer/in nach 6 Monaten ununterbrochener Arbeitstätigkeit vor einer ungerechtfertigten und/oder unverhältnismäßig kurzfristigen Kündigung durch den Arbeitgeber.

    So kann für Arbeitnehmer, abhängig von ihrer Beschäftigungsdauer, eine bis zu siebenmonatige Schutzfrist gelten. Ferner sollen Kündigungen verhindert werden, die nicht wegen des Verhaltens des Mitarbeiters oder aus betrieblichen Gründen ausgesprochen werden.

    Für werdende Mütter und Schwerbehinderte gilt ein besonderer Kündigungsschutz .

    Der besondere Kündigungsschutz für werdende Mütter beginnt mit der Mitteilung ihrer Schwangerschaft an den Arbeitgeber. D. h., das Kündigungsverbot gilt nur, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.

    Der besondere Kündigungsschutz des Schwerbehindertenrechts gilt für Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen. Arbeitgeber sind verpflichtet, vor Ausspruch einer Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes des Landesverwaltungsamtes einzuholen. Der Entscheidung voraus geht die Prüfung, ob eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Weiterbeschäftigung auch unter Einsatz beratender, technischer sowie finanzieller Hilfen möglich ist.

  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei dem Amt für Arbeitsschutz abweichende Arbeitszeiten bewilligen lassen.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich beim Amt für Arbeitsschutz abweichende Arbeitszeiten bewilligen lassen.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen abweichenden Ruhezeiten von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften bewilligen lassen.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen abweichenden Ruhezeiten von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften bewilligen lassen.
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