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9 Leistungen für „Personal einstellen“

    Zustimmung zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Betriebe im Werksvertragsverfahren Erteilung

    Mehr Zustimmung zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Betriebe im Werksvertragsverfahren Erteilung

    Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung beantragen

    Wenn Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer an einen Dritten verleihen möchten, benötigen Sie dafür grundsätzlich eine Erlaubnis.

    Mehr Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung beantragen

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgeber

    Mehr Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgeber

    Benachrichtigung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau Entgegennahme

    Der Arbeitgeber bzw. die Ausbildungsstätte ist dazu verpflichtet, die Arbeitsschutzbehörde zu informieren, wenn eine schwangere oder stillende Frau in dem Unternehmen beschäftigt ist  bzw. eine schwangere oder stillende Schülerin oder Studentin an Lehrveranstaltungen teilnimmt.

    Mehr Benachrichtigung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau Entgegennahme

    Arbeitnehmerüberlassung, Erlaubnis

    Wollen Sie als Arbeitgeber (Verleiherin/Verleiher) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Dritten zur Arbeitsleistung (Leiharbeit) überlassen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Hinweis: Arbeiten im Rahmen von Werk-, selbständigen Dienst- oder Dienstverschaffungs- sowie Geschäftsbesorgungsverträgen sind nicht betroffen.

    Nicht erlaubnispflichtig sind:

    • Abordnungen zu einer zur Herstellung eines Werkes gebildeten Arbeitsgemeinschaft;
    • Überlassungen im selben Wirtschaftszweig zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen aufgrund tarifvertraglicher Vorschriften;
    • konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung, sofern der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin nicht zum Zwecke der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird;
    • gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung zwischen Arbeitgebern sofern der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin nicht zum Zwecke der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird;
    • Verleih in das Ausland in ein aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen gegründetes deutsch-ausländisches Gemeinschaftsunternehmen.

    Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, ist grundsätzlich unzulässig. Sie ist nur gestattet

    • zwischen Betrieben des Baugewerbes und anderen Betrieben, wenn diese Betriebe erfassende, für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge dies bestimmen
    • zwischen Betrieben des Baugewerbes, wenn der verleihende Betrieb nachweislich seit mindestens 3 Jahren von denselben Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen oder von deren Allgemeinverbindlichkeit erfasst wird.

    Achtung: Vor Erteilung der Erlaubnis darf keine Arbeitnehmerüberlassung ausgeübt werden.



     

    Mehr Arbeitnehmerüberlassung, Erlaubnis

    Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau mitteilen

    Wenn eine Ihrer Mitarbeiterinnen Ihnen mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, müssen Sie dies der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen.

    Mehr Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau mitteilen

    Beschäftigung von schwangeren und stillenden Frauen Meldung

    Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber heben die zuständige Stelle unverzüglich zu benachrichtigen,

    1. wenn eine Frau mitgeteilt hat,

    a) dass sie schwanger ist oder

    b) dass sie stillt, es sei denn, er hat die Aufsichtsbehörde bereits über die Schwangerschaft dieser Frau benachrichtigt, oder

    2. wenn beabsichtigt ist, eine schwangere oder stillende Frau zu beschäftigen

    a) bis 22 Uhr,

    b) an Sonn- und Feiertagen oder

    c) mit getakteter Arbeit.

    Mehr Beschäftigung von schwangeren und stillenden Frauen Meldung

    Erlaubnis zum Betrieb einer Zeitarbeitsfirma beantragen

    • Ausstellung einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung Erteilung
    • um Arbeitnehmer zu verleihen, ist Erlaubnis für den Betrieb einer Zeitarbeitsfirma nötig (kostenpflichtig)
    • unter bestimmten Voraussetzungen keine Erlaubnis notwendig
    • Erlaubnis zunächst befristet auf 1 Jahr
    • Zuständig: Bundesagentur für Arbeit
    • BA prüft regelmäßig, ob Vorschriften eingehalten werden
    • Zuständig: Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter
    Mehr Erlaubnis zum Betrieb einer Zeitarbeitsfirma beantragen

    Benachrichtigung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau Entgegennahme

    Wenn eine Ihrer Mitarbeiterinnen Ihnen mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, müssen Sie dies der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen.

    Mehr Benachrichtigung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau Entgegennahme

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