Personen, die die Meisterprüfung noch nicht vollständig abgelegt haben, können eine Ausnahmebewilligung bei der Handwerkskammer beantragen.
Sie wollen einen rechtsfähigen Verein gründen? Dann müssen Sie diesen im Vereinsregister eintragen lassen.
nicht angegeben
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In bestimmten Fällen muss der Vorstand die Auflösung anmelden. Dies gilt vor allem für die Auflösung des Vereins durch einen mit der notwendigen Mehrheit gefassten Beschluss der Mitgliederversammlung. Grund dafür kann beispielsweise sein, dass es zu wenige Mitglieder gibt und daher der Zweck des Vereins nicht mehr verwirklicht werden kann.
Um nach der Gründung aus Ihrem Verein einen "eingetragenen Verein" zu machen, müssen Sie diesen bei der zuständigen Stelle zur Eintragung in das Vereinsregister anmelden.
Wenn die Änderung der Satzung beschlossen wurde, müssen Sie dies dem Vereinsregister mitteilen. Die Veränderung ist erst wirksam, wenn sie in das Vereinsregister eingetragen ist.