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1 - 10 von 298 Einträgen in der Geschäftslage „#Gründungsfinanzierung“

  • Wenn Sie einen deutschen Kinofilm auf DVD, Video-on-Demand oder Blu-ray Disc herausbringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.

  • Wird ein Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört oder einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk angegliedert ist, durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen beschädigt, so hat die Jagdgenossenschaft dem Geschädigten den Wildschaden zu ersetzen.

  • Ersatzpflichtige Wildschäden sind durch bestimmte Wildarten (Schalenwild, Wildkaninchen und Fasane) verursachte Schäden an land-, forst- oder gärtnereiwirtschaftlichen Grundstücken und Pflanzen, auch wenn diese vom Boden getrennt, aber noch nicht eingeerntet wurden.

    Wird ein Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört, beschädigt, so hat die Jagdgenossenschaft dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen. Hat der Jagdpächter den Ersatz des Wildschadens ganz oder teilweise übernommen, so trifft die Ersatzpflicht den Jagdpächter. Bei Eigenjagdbezirken gelten die Bestimmungen entsprechend.

    Werden Bodenerzeugnisse, deren voller Wert sich erst zur Zeit der Ernte bemessen lässt, vor diesem Zeitpunkt durch Wild geschädigt, so ist der Wildschaden in dem Umfange zu ersetzen, wie er sich zur Zeit der Ernte darstellt. Bei der Feststellung der Schadenshöhe ist jedoch zu berücksichtigen, ob der Schaden nach den Grundsätzen einer ordentlichen Wirtschaft durch Wiederanbau im gleichen Wirtschaftsjahr ausgeglichen werden kann.

    Jagdschäden sind Schäden, die im Zusammenhang mit der Jagdausübung an Grundstücken entstanden sind.

    Wildschäden an Weinbergen, Gärten, Obstgärten, Baumschulen, Alleen, einzeln stehenden Bäumen, Forstkulturen mit anderen als der im Jagdbezirk vorkommenden Hauptholzarten oder Freilandpflanzungen von Garten- oder hochwertigen Handelsgewächsen werden nicht ersetzt, wenn die Errichtung von üblichen Schutzvorrichtungen unterblieben ist, die unter normalen Voraussetzungen zur Abwendung des Schadens ausreichen.

    Als übliche Schutzvorrichtungen zur Abwendung von Wildschäden gelten Wildzäune, die zur Fernhaltung von

    • Rot- und Damwild eine Mindesthöhe von 1,80 m,
    • Reh- und Schwarzwild eine Mindesthöhe von 1,50 m (Wildzäune gegen Schwarzwild müssen zudem am Boden gegen ein Hochheben durch das Schwarzwild befestigt sein.),
    • Muffelwild eine Mindesthöhe von 2,50 m und
    • von Wildkaninchen eine Mindesthöhe von 1,20 m über der Bodenoberfläche haben und in diesem Fall aus Drahtgeflecht von höchstens 40 mm Maschenweite bestehen sowie mindestens 0,30 m tief in der Erde eingelassen sind.

    Der weit überwiegende Teil aller Wild- und Jagdschäden wird direkt zwischen der geschädigten Person und der Jagdpächterin / dem Jagdpächter einvernehmlich geregelt.

  • Als Archiv, Bibliothek, Hochschule oder andere Einrichtung, die schriftliches Kulturgut verwahrt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für Modellprojekte beantragen.

  • Wenn Sie ein deutsch-polnisches oder polnisches Kunst- oder Kulturprojekt durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.

  • Als inhabergeführte Buchhandlung, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen für den Deutschen Buchhandlungspreis bewerben.

  • Wenn Sie historisch bedeutsame oder wertvolle deutsche Filme digitalisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.

  • Wenn Sie programmfüllende Kinderfilme und Kurzfilme mit erheblich deutscher kultureller Prägung produzieren, können Sie dafür Fördermittel beantragen.

  • Wenn Sie als Bundessportfachverband Teilnehmende für ein Diplom-Trainer-Studium (DTS) an die Trainerakademie des Deutschen Olympischen Sportbunds in Köln entsenden, können Sie Zuschüsse vom Bund erhalten.

  • Sie wollen ein E-Lastenfahrrad oder einen E-Lastenfahrradanhänger kaufen? Dafür können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu EUR 2.500 erhalten.

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