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  • Sie haben die Überführung eines gesetzlich Unfallversicherten bezahlt? Dann können Sie die Kosten zurückerhalten, wenn die Person infolge eines Versicherungsfalls gestorben ist.

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  • Das Rentenbezugsmitteilungsverfahren ermöglicht die zutreffende steuerliche Erfassung der Rentenzahlungen.

    Die Rentenversicherungsträger übermitteln die Rentenbezugsmitteilungen (RBM) an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). In den RBM sind die vom Rententräger gezahlten Beträge enthalten. Die ZfA sammelt die Daten und leitet sie an die Landesfinanzverwaltungen und an die zuständigen Finanzämter weiter. Über die Steueridentifikationsnummer können die Rentenbezugsmitteilungen dem richtigen Rentenbezieher zugeordnet werden.
    Das Rentenbezugsmitteilungsverfahren gilt seit dem Kalenderjahr 2005.

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  • Wenn Sie als Rentnerin oder Rentner freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat bei einem Versicherungsunternehmen krankenversichert sind, können Sie einen Zuschuss zu den Beiträgen bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.

  • Wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung besondere Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung oder zur Sicherung Ihres Arbeitsplatzes benötigen, kann die Agentur für Arbeit hierfür einen Integrationsfachdienst beauftragen.

  • Wenn Sie besondere Hilfen bei der Eingliederung in das Berufsleben brauchen und aktuell behinderungsbedingt keine Ausbildung oder Weiterbildung absolvieren können, können Sie eine individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung bekommen.

  • Damit Menschen mit Behinderungen Unterstützung bei der Arbeitsmarkt-Eingliederung bekommen können, muss unter Umständen vorab ihre berufliche Eignung festgestellt oder eine Arbeitserprobung durchgeführt werden. Die Agentur für Arbeit übernimmt die individuellen Teilnahmekosten.

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