Pflegebedürftige, die grundsätzlich zu Hause gepflegt werden, können tagsüber in einer Tagespflegeeinrichtung versorgt werden.
Pflegebedürftige, die grundsätzlich zu Hause gepflegt werden, können tagsüber in einer Tagespflegeeinrichtung versorgt werden.
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Ein Pflegedienst kann pflegende Angehörige unterstützen.
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können bis zu 125 Euro monatlich von der Pflegekasse bekommen. Das Geld kann zur Entlastung pflegender Angehöriger eingesetzt werden oder zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen im Alltag.
Wenn Sie pflegebedürftig sind und die Leistungen der Pflegekasse sowie Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten.
Können Pflegebedürftige vorübergehend nicht zu Hause betreut werden, besteht die Möglichkeit, sie für eine kurze Zeit stationär in einer Pflegeeinrichtung unterzubringen.
Versicherte haben Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) im häuslichen oder familiären Bereich.
Sterbende oder ihre Angehörigen, die Unterstützung benötigen, können sie sich an einen ambulanten Hospizdienst wenden. Reichen die ambulante Versorgung und Begleitung nicht aus, ist die Versorgung in einem stationären Hospiz möglich.
Pflegebedürftige, die grundsätzlich zu Hause gepflegt werden, können tagsüber in einer Tagespflegeeinrichtung versorgt werden.