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  • Motorboote und -schiffe auf dem Bodensee müssen zugelassen werden. Segelboote ohne Motor, Paddel- und Ruderboote, die länger als 2,5 Meter sind, müssen registriert werden.

  • Alle Motorboote und -schiffe auf dem Bodensee müssen zur Schifffahrt zugelassen sein, ähnlich wie Autos zum Straßenverkehr. Auch Segelboote, die mit einem Motor oder einer mit Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtung ausgerüstet sind, sind zulassungspflichtig.
  • Wer ein Sportboot unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS) führen möchte, benötigt einen Sportbootführerschein.

  • Wenn Sie kein Bodenseeschifferpatent, aber ein anderes Schifferpatent eines Bodenseeanrainerstaates besitzen, können Sie zum Führen eines Bootes auf dem Bodensee vorübergehend ein Ferien- oder Urlauberpatent (befristetes Bodenseeschifferpatent) erhalten.
    Es gilt für 30 Tage am Stück innerhalb eines Kalenderjahres und wird nur einmal im Jahr erteilt.
  • Ein amtlicher Befähigungsnachweis, der von einem der Bodensee-Uferstaaten ausgestellt worden ist, für den Bodensee aber keine Geltung hat, kann auf Antrag befristet anerkannt werden.

  • Liegeplätze für Sportboote

  • Als Auflieger bezeichnet man ein Schiff, das zeitweise außer Betrieb genommen wird.

  • Sportbootführerscheine (SBF) sind Befähigungs- und Berechtigungsnachweise für das Führen von Sportbooten. Abhängig vom Geltungsbereich sowie der Nutzungs- und Antriebsart des Fahrzeugs sind unterschiedliche SBF-Führerscheine erforderlich. Beim SBF wird unterschieden zwischen den Bereichen Motor und Segel.

    Der amtliche SBF Binnen Motor berechtigt zum Führen von Sportbooten mit Motor bis 15 m Länge auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den mit Motorbooten befahrbaren sonstigen Gewässern.

    Er ist vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).
    Mindestalter: 16 Jahre

  • Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn
  • Das Landesverwaltungsamt erteilt die Genehmigungen und Erlaubnisse für die gewerbliche Binnenschifffahrt auf Landesgewässern.

    Es führt Prüfungen zum Erwerb der Berechtigung zum Führen von Fahrgastschiffen und Fähren auf Landesgewässern durch.

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