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1 - 10 von 657 Einträgen in der Lebenslage „#Tierhaltung“

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  • Wenn Sie als Verkehrsunternehmen im öffentlichen Fern- oder Nahverkehr schwerbehinderte Menschen, deren Begleitpersonen, Begleithunde oder mitgeführte Gegenstände unentgeltlich befördern, können Sie auf Antrag eine Vorauszahlung der Erstattung von Fahrgeldausfällen erhalten.

  • Wenn Sie als Verkehrsunternehmen im öffentlichen Fernverkehr Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen sowie deren mitgeführte Gegenstände oder Führ-, Begleit- oder Assistenzhunde unentgeltlich befördern, können Sie auf Antrag eine Erstattung von Fahrgeldausfällen erhalten.

  • Wenn Sie als Verkehrsunternehmen im öffentlichen Nahverkehr schwerbehinderte Menschen sowie deren Begleitpersonen, Führ-, Begleit- oder Assistenzhunde oder mitgeführte Gegenstände unentgeltlich befördern, können Sie auf Antrag eine Erstattung von Fahrgeldausfällen erhalten.

  • Bei grundlegenden Problemen mit der Post- oder Paketbeförderung können Sie sich bei Bundesnetzagentur beschweren. 

  • Wer Schusswaffen oder Munition Personen, die in Deutschland ansässig sind, überlassen möchte, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.

  • Wenn Sie bei Streitigkeiten mit einem Postunternehmen nicht zu einer Einigung kommen, kann die Bundesnetzagentur unter bestimmten Voraussetzungen schlichten.

  • Wenn Ihr Kind oder ein anderer Minderjähriger, für den Sie sorgeberechtigt sind, eine Auslandsreise ohne Ihre Begleitung unternimmt, ist es empfehlenswert, ihm neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie eine Kopie Ihrer eigenen Ausweisdatenseite mitzugeben.
    Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass Sie mit der Auslandsreise einverstanden sind. Sie erleichtern damit die Arbeit der Grenzpolizei zur Verhinderung von Kindesentziehungen oder eines unerlaubten Entfernens von Kindern aus dem Einflussbereich eines oder beider Personensorgeberechtigter.
    Für die Einverständniserklärung wird folgender Inhalt empfohlen:
    • die Personalien Ihres Kindes oder des anderen Minderjährigen, für den Sie sorgeberechtigt sind
    • Ihre eigenen Personalien und Angaben zu Ihrer Erreichbarkeit
    • die geplante Reiseroute
    • die Personalien volljähriger Begleitpersonen
    • die Beglaubigung Ihrer Unterschrift (durch Notar)
    • ggf. eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache des Ziellandes (beispielsweise durch ein Übersetzerbüro)
  • siehe Fischereischein

  • Der Jagdpachtvertrag wird zwischen dem Inhaber des Jagdrechts und dem Jagdpächter geschlossen. Der Vertrag ist der zuständigen Stelle anzuzeigen . Die zuständige Stelle hat die Möglichkeit, diesen innerhalb einer Frist zu beanstanden.

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