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1 - 10 von 247 Einträgen in der Lebenslage „#Wahlen“

  • Die Gemeindebehörden führen für jeden Wahlbezirk ein Verzeichnis der Wahlberechtigten.

  • Als Wahlhelfer werden die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände bezeichnet. Sie sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen und Abstimmungen in den Wahllokalen zuständig; insbesondere werten und zählen sie die Stimmzettel aus und melden die Ergebnisse an die Gemeinde. Sie sind ehrenamtlich tätig und können eine Aufwandsentschädigung (Erfrischungsgeld) erhalten.
  • Wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal, sondern per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal abstimmen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Zusammen mit dem Wahlschein, den Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen müssen, erhalten Sie auch die Briefwahlunterlagen.

  • Parteien und Wählergruppen, die nicht im Bayerischen Landtag oder im Deutschen Bundestag vertreten sind, müssen vorher ihre Beteiligung an der Landtags- oder Bezirkswahl beim Landeswahlleiter anzeigen. Der Landeswahlausschuss muss ihr Beteiligungsrecht feststellen.

  • Für die Europawahl können Sie sich als Deutsche oder Deutscher auch ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie im Ausland leben.

  • Sie möchten per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Wie Sie diesen erhalten, erfahren Sie hier.

  • Wie das Ergebnis einer Europawahl festgestellt wird, erfahren Sie hier.

  • Sie können das Wählerverzeichnis zur Europawahl einsehen.

  • Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.

  • Für die Europawahl werden Sie als Deutsche oder Deutscher von Amts wegen oder auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen.

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