Springe direkt zur Hauptnavigation, zum Inhalt oder zur Suche:

  • Inhalt
  • Hauptmenü
  • Suche

Schnellzugriff:

  • Über das Bundesportal
  • Leichte Sprache
  • Gebärdensprache
Logo bund.de Verwaltung Digital: Zur Startseite
Für Online - Antragstellende Jetzt anmelden oder registrieren

Navigation

Verwaltungsleistungen

  • Alle Lebenslagen
  • Alle Geschäftslagen

Auf verwaltung.bund.de

  • Über das Bundesportal
  • Fragen & Antworten | FAQ
  • Hilfs- & Problemlösungsdienste

Auf service.bund.de

  • Ausschreibungen
  • Stellenangebote
  • Behördenfinder
  • Aktuelles

Navigationspfad:

  • Startseite

1 - 10 von 609 Einträgen in der Lebenslage „#Grundsteuer und Grunderwerbsteuer“

  • Wenn Sie Informationen über Bodenrichtwerte z. B. im Vorfeld eines Grundstückskaufs, Bauvorhabens oder für die Grundsteuer benötigen, können Sie die Bodenrichtwerte online einsehen oder schriftliche Auskünfte und Auszüge erhalten.

  • Für die Schaffung von sozialen Mietwohnraum durch Bau, Erwerb, Modernisierung oder durch Erwerb von Belegungsrechten, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel erhalten. Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung liegt beim jeweiligen Bundesland.

  • Wenn Sie ein Eigenheim/Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren wollen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel in Anspruch nehmen. Zuständig für die soziale Wohnraumförderung ist jeweils das Land, in dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen wollen.

  • Wenn Sie Geld sparen, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden. Die Prämie wird dem Bausparkonto zusätzlich zum jährlichen Sparbetrag gutgeschrieben.

  • Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.

  • Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erteilen die Gutachterausschüsse bei Nachweis des berechtigten Interesses.

  • Für Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen können Sie eine Bescheinigung über durchgeführte Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zum Erhalt dieses Gebäudes und deren Kosten beantragen.

  • Baustellen einer bestimmten Größe müssen spätestens 2 Wochen vor deren Einrichtung bei der zuständigen Behörde schriftlich angezeigt (vorangekündigt) werden.

  • Das gemeindliche Vorkaufsrecht ermöglicht es der Gemeinde, für städtebauliche Zwecke Grundstücke zu erwerben, um dadurch auf deren künftige bauliche und sonstige Nutzung Einfluss zu nehmen.

  • Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

  • Zurück
  • 1
  • 2
  • 3
  • ...
  • 61
  • Weiter
Nach oben zum Seitenanfang

Allgemein

  • Was ist das Bundesportal?
  • Fragen & Antworten | FAQ
  • Hilfs- & Problemlösungsdienste

Gesetzliches

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Rechtliche Hinweise
  • Webanalyse-Einstellung

Kontakt

  • Fragen stellen
  • Meinung sagen
  • Server-Standort Deutschland
  • SSL/TLS 256-bit Verschlüsselung
  • EU DSGVO konform
Logo OZG - Link öffnet externe Webseite Logo Your Europe - Link öffnet externe Webseite

© Bundesministerium des Innern und für Heimat, 2022