Wer eine geringfügige Beschäftigung ausübt und dabei weniger als 450 Euro verdient, ist nicht krankenversicherungspflichtig.
Wenn Sie studieren, müssen Sie sich krankenversichern - über eine Familienversicherung oder eigenständig.
Der Beitrag, den jede und jeder gesetzlich Versicherte für die Pflegeversicherung zu zahlen hat, ist gesetzlich geregelt.
Wer eine geringfügige Beschäftigung ausübt und dabei weniger als 450 Euro verdient, ist nicht krankenversicherungspflichtig.
Wenn Sie studieren, müssen Sie sich krankenversichern - über eine Familienversicherung oder eigenständig.
Beschäftigen Sie Arbeitnehmer* bei geringfügiger Entlohnung bis EUR 520,00 müssen Sie die Beschäftigungsverhältnisse bei der Minijob-Zentrale anmelden. Neben der Meldepflicht bei der Minijob-Zentrale besteht zudem die Melde- und Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Der Beitrag, den jede und jeder gesetzlich Versicherte für die Pflegeversicherung zu zahlen hat, ist gesetzlich geregelt.
Wenn Sie studieren, müssen Sie sich krankenversichern - über eine Familienversicherung oder eigenständig.
Der Beitrag, den jede und jeder gesetzlich Versicherte für die Pflegeversicherung zu zahlen hat, ist gesetzlich geregelt.
Wenn Sie studieren, müssen Sie sich krankenversichern - über eine Familienversicherung oder eigenständig.