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1 - 10 von 1,016 Einträgen in der Lebenslage „#Berufsausbildung“

  • Das weitgefächerte Angebot der einzelnen Schulformen und Bildungsgänge der berufsbildenden Schulen eröffnet jungen Menschen zahlreiche unterschiedliche Bildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten. Folgende Schulformen und Bildungsgänge existieren:

    Für Jugendliche ohne Schulabschluss:

    • Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
    • Berufsschule (Berufsausbildung)

    Für Jugendliche mit Haupt- oder Realschulabschluss:

    • Berufsschule (Berufsausbildung)
    • Berufsfachschule

    Für Jugendliche mit Realschulabschluss:

    • Höhere Berufsfachschule
    • Fachoberschule
    • Berufliches Gymnasium
    • Fachschule (Voraussetzung ist eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung)

    Für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf:

    • Berufsvorbereitungsjahr (BVJ B)
    • Förderberufsschule (Berufsausbildung)

    Je nach Vorqualifikation besteht die Möglichkeit, neben dem allgemein bildenden Unterricht sowie der fachtheoretischen und fachpraktischen Qualifizierung einen dem Hauptschul- oder Realschulabschluss gleichwertigen Abschluss, die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.

  • In Thüringen ist die Einstellung in den Öffentlichen Dienst durch Begründung eines Beamtenverhältnisses durch Rechtsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden. Haben Sie als Staatsangehöriger

    • eines Mitgliedstaats der Europäischen Union,

    • eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum,

    • eines anderen Vertragsstaats, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen Rechtsanspruch auf Anerkennung der Berufsqualifikationen eingeräumt haben,

    berufliche Qualifikationen erworben, die Sie befähigen, im dortigen Öffentlichen Dienst zu arbeiten, müssen Sie diese Qualifikationen in Thüringen (als Laufbahnbefähigung) anerkennen lassen, um auch in Deutschland in einem Ihrem bisherigen Beruf entsprechenden Beamtenverhältnis eingestellt werden zu können. Dazu muss die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikationen mit einer Thüringer Laufbahnbefähigung festgestellt werden. Sofern Sie als Amtsarzt/Amtsärztin in einem Gesundheitsamt (in Thüringen) tätig werden wollen, müssen Sie über eine dem Facharzt für das Gebiet des Öffentlichen Gesundheitswesens gleichwertige Weiterbildung oder eine dem halbjährigen Amtsarztlehrgang gleichwertige Qualifikation verfügen.

  • In Thüringen ist die Einstellung in den Öffentlichen Dienst durch Begründung eines Beamtenverhältnisses durch Rechtsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden. Sollten Sie im Ausland berufliche Qualifikationen erworben haben, die Sie befähigen, im dortigen Öffentlichen Dienst zu arbeiten, müssen Sie diese Qualifikationen in Thüringen (als Laufbahnbefähigung) anerkennen lassen, um auch in Deutschland in einem Ihrem bisherigen Beruf entsprechenden Beamtenverhältnis eingestellt werden zu können. Dazu muss die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikationen mit einer Thüringer Laufbahnbefähigung festgestellt werden.

  • In Thüringen ist die Einstellung in den Öffentlichen Dienst durch Begründung eines Beamtenverhältnisses durch Rechtsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden. Sollten Sie im Ausland berufliche Qualifikationen erworben haben, die Sie befähigen, im dortigen Öffentlichen Dienst zu arbeiten, müssen Sie diese Qualifikationen in Thüringen (als Laufbahnbefähigung) anerkennen lassen, um auch in Deutschland in einem Ihrem bisherigen Beruf entsprechenden Beamtenverhältnis eingestellt werden zu können. Dazu muss die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikationen mit einer Thüringer Laufbahnbefähigung festgestellt werden.

  • Sie haben eine Berufsqualifikation zum anerkannten Erzieher aus dem Ausland und möchten nun in Sachsen-Anhalt ihren Beruf ausüben? Dann finden Sie hier alle wichtigen Informationen dazu.

  • Mit einem im Ausland erworbenen Hochschulabschluss im Bereich Frühe Bildung, Kindergarten, Vorschulpädagogik, Elementarpädagogik  oder Kindheitspädagogik können Sie in Deutschland die Anerkennung als Kindheitspädagogin (B.A.) oder Kindheitspädagoge (B.A.) beantragen. 

  • Angebot des Gesundheitsamtes

    Die Ärzte und Ärztinnen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes (KJÄD) der Gesundheitsämter führen in den Kindertageseinrichtungen einmalige Einzeluntersuchungen durch, um die gesundheitliche Entwicklung der Kinder im 4. Lebensjahr einzuschätzen. Über die Teilnahme Ihres Kindes entscheiden Sie als Eltern beziehungsweise als sorgeberechtigte Person.

    Ziel dieser Untersuchung ist es, den aktuellen Entwicklungsstand Ihres Kindes zu beurteilen, gegebenenfalls Auffälligkeiten oder vorliegende Entwicklungsstörungen rechtzeitig zu erkennen, um im Bedarfsfall gezielt zu erforderlichen Fördermöglichkeiten oder weiteren Maßnahmen zu beraten.

    Die in den Untersuchungen gewonnenen Daten werden anonym erfasst und ausgewertet. Sie dienen als Grundlage für die Gesundheitsberichterstattung in Sachsen.

    Inhalt der Kita-Untersuchungen

    • spielerische Untersuchung mit Seh- und Hörtest (ohne weitere körperliche Untersuchung)
    • Beurteilung motorisch-koordinativer Leistungen sowie feinmotorischer Fertigkeiten
    • Überprüfung sprachlicher Fähigkeiten - bei Bedarf: Beratung
    • Ausgabe von Informationsmaterial, z.B zur Gesundheitsförderung
    • Impfberatung (laut Sächsischer Impfkommission – SIKO)

    Ansprechstelle

    Kindertageseinrichtung Ihres Kindes in Kooperation mit dem Kinder- und jugendärztlichen Dienst

  • Wenn Sie für die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz einen Untersuchungsberechtigungsschein benötigen, müssen Sie diesen beantragen.

  • Wenn die Turnhallen oder Sportplätze des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.

  • Die Benutzung einer Sportanlage der Gemeinde bedarf der Erlaubnis.

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