• Startseite
  • Alle Grundschüler* erhalten in der vierten Klasse eine Bildungsempfehlung. In dieser wird entweder die Fortsetzung der Schullaufbahn an einer Oberschule oder an einem Gymnasium empfohlen. Der Wechsel von einem Gymnasium, einer Förderschule oder einer anderen Oberschule ist ebenfalls möglich.
  • Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, müssen Sie es im Vorjahr der Einschulung an der Grundschule anmelden.
  • Am Ende des ersten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Grundschulempfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart das Kind nach der Grundschule besuchen sollte. Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt
  • Am Ende des ersten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Empfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart das Kind nach der Grundschule besuchen sollte. Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt
  • Die Eltern aller Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen der Grundschule erhalten im zweiten Schulhalbjahr eine Bildungsempfehlung für ihre Kinder – im Schuljahr 2022/23 am 10.02.2023 . Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler erfolgt bis 03.03.2023 am Gymnasium ihrer Wahl.
  • Am Ende des ersten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Empfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart es nach der Grundschule besuchen sollte.
  • Mehr Informationen zu dieser Verwaltungsleistung.
  • Wenn Sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung und im Regelfall auch über Berufserfahrung verfügen, können Sie an der Fachschule eine zusätzliche berufliche Qualifikation erlangen. An den Fachschulen werden in den Bereichen Gestaltung, Sozialwesen, Technik, Wirtschaft und Landwirtschaft vielfältige Ausbildungsgänge angeboten.
  • Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als Berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
     
    Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

    ·         Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu EUR 10,00 gefördert.

    Bis max. zum 25. Lebensjahr:

    • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit EUR 100,00 jährlich (EUR 70,00 für das erste, EUR 30,00 für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
    • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
    • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
    • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
    • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt. Der Eigenanteil beträgt EUR 1,00 pro Tag.
    • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen (Eigenanteil, soweit die Fahrkarte auch außerhalb der Schülerbeförderung einsetzbar ist).
  • Mehr Informationen zu dieser Verwaltungsleistung.
  • Zurück
  • 1
  • 2
  • 3
  • ...
  • 21
  • Weiter