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1 - 10 von 1,020 Einträgen in der Lebenslage „#Schule“

  • Angebot des Gesundheitsamtes

    Die Ärzte und Ärztinnen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes (KJÄD) der Gesundheitsämter führen in den Kindertageseinrichtungen einmalige Einzeluntersuchungen durch, um die gesundheitliche Entwicklung der Kinder im 4. Lebensjahr einzuschätzen. Über die Teilnahme Ihres Kindes entscheiden Sie als Eltern beziehungsweise als sorgeberechtigte Person.

    Ziel dieser Untersuchung ist es, den aktuellen Entwicklungsstand Ihres Kindes zu beurteilen, gegebenenfalls Auffälligkeiten oder vorliegende Entwicklungsstörungen rechtzeitig zu erkennen, um im Bedarfsfall gezielt zu erforderlichen Fördermöglichkeiten oder weiteren Maßnahmen zu beraten.

    Die in den Untersuchungen gewonnenen Daten werden anonym erfasst und ausgewertet. Sie dienen als Grundlage für die Gesundheitsberichterstattung in Sachsen.

    Inhalt der Kita-Untersuchungen

    • spielerische Untersuchung mit Seh- und Hörtest (ohne weitere körperliche Untersuchung)
    • Beurteilung motorisch-koordinativer Leistungen sowie feinmotorischer Fertigkeiten
    • Überprüfung sprachlicher Fähigkeiten - bei Bedarf: Beratung
    • Ausgabe von Informationsmaterial, z.B zur Gesundheitsförderung
    • Impfberatung (laut Sächsischer Impfkommission – SIKO)

    Ansprechstelle

    Kindertageseinrichtung Ihres Kindes in Kooperation mit dem Kinder- und jugendärztlichen Dienst

  • Sie wohnen im Ausland oder planen in das Ausland umzuziehen und möchten Ihr Kind an einer Deutschen Schule anmelden? Informieren Sie sich hier über Deutsche Schulen im Ausland.

  • Für die Aufnahme oder den Wechsel an eine Förderschule wird vorab ein sonderpädagogisches Feststellungsverfahren unter Leitung des regional zuständigen Staatlichen Schulamtes durchlaufen.

  • Schulabschlüsse können an den Schulen erworben werden.

  • Am Abendgymnasium haben Erwachsene die Möglichkeit, das Abitur abzulegen.

  • Pflicht zur Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung vor der erstmaligen Schulaufnahme.

  • Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung.

  • Schulleiterentscheidung zur Zurückstellung vom Schulbesuch

  • Entscheidung der Schulleiterin/des Schulleiters zum Antrag Zurückstellung

  • Nutzung kommunale Sportstätte

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