Im Rahmen der sogenannten Personensorge für ein Kind haben die sorgeberechtigten Eltern oder Pflegepersonen neben der Betreuung, Erziehung und Beaufsichtigung auch die Pflicht und ein Recht darauf, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen. Geraten Eltern bei der Trennung oder Scheidung darüber in Streit, können sie Klärung vor Gericht suchen.
Die Personensorge umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil vorenthält.
Die Personensorge umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil vorenthält.
nicht angegeben
Die Personensorge umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil vorenthält.
nicht angegeben
Die Personensorge umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil vorenthält.
Die Personensorge umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil vorenthält.