Während der Schwangerschaft und der Elternzeit besteht in der Regel ein Kündigungsschutz. Für die Gehemigung Ausnahmen hiervon müssen Sie sich an die zuständige Stelle wenden.
Während der Schwangerschaft und der Elternzeit besteht in der Regel ein Kündigungsschutz. Für die Gehemigung Ausnahmen hiervon müssen Sie sich an die zuständige Stelle wenden.