Wenn Sie in Deutschland eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung veranstalten, müssen Sie Lotteriesteuer entrichten. Unabhängig von ordnungsrechtlichen Anzeige- beziehungsweise Genehmigungspflichten ist eine solche Veranstaltung grundsätzlich beim Finanzamt anzuzeigen. Bei diesem ist später die Lotteriesteuer auch anzumelden und abzuführen.