Wenn Sie Wasser direkt aus dem Grundwasser oder einem Oberflächengewässer (keine Küstengewässer) entnehmen, sind Sie gegebenenfalls wasserentnahmeentgeltpflichtig.
Wenn Sie Wasser direkt aus dem Grundwasser oder einem Oberflächengewässer (keine Küstengewässer) entnehmen, sind Sie gegebenenfalls wasserentnahmeentgeltpflichtig.