Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen.
Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen.