Um einen Container, Baumaterial, Hebebühnen, Steiger o.ä. auf öffentlichem Grund aufzustellen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach §18 Bremisches Landesstraßengesetz. Dabei wird zwischen einer Einzelerlaubnis und einer Jahreserlaubnis unterschieden. Über den Dienst können auch Verlängerungsanträge gestellt werden.