Kriegsopfer (und Berechtigte nach anderen Gesetzen, die das BVG für anwendbar erklären) erhalten die notwendigen Kosten der Behandlung der anerkannten Schädigungsfolgen erstattet.
Kriegsopfer (und Berechtigte nach anderen Gesetzen, die das BVG für anwendbar erklären) erhalten die notwendigen Kosten der Behandlung der anerkannten Schädigungsfolgen erstattet.