Der Grunderwerbsteuer unterliegen Erwerbe, die sich auf den Eigentumswechsel inländischer Grundstücke beziehen.
Der Steuersatz beträgt in Bremen für Erwerbsvorgänge 5% des Wertes der Gegenleistung (z.B. Kaufpreis).
Der Grunderwerbsteuer unterliegen Erwerbe, die sich auf den Eigentumswechsel inländischer Grundstücke beziehen.
Der Steuersatz beträgt in Bremen für Erwerbsvorgänge 5% des Wertes der Gegenleistung (z.B. Kaufpreis).