Wer ein Kind oder einen Jugendlichen bzw. eine Jugendliche über Tag und Nacht in seinem Haushalt, also in Vollzeitpflege, aufnehmen will, wird als Pflegeperson bezeichnet und benötigt eine sogenannte Pflegeerlaubnis.
Wer ein Kind oder einen Jugendlichen bzw. eine Jugendliche über Tag und Nacht in seinem Haushalt, also in Vollzeitpflege, aufnehmen will, wird als Pflegeperson bezeichnet und benötigt eine sogenannte Pflegeerlaubnis.