Die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden, wenn der Nachweis über die erfolgreich bestandene Hufbeschlagsprüfung vorgelegt wird.
Die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden, wenn der Nachweis über die erfolgreich bestandene Hufbeschlagsprüfung vorgelegt wird.