Die Bodenrichtwerte sind nach § 196 Baugesetzbuch durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands. Sie werden auf Grund der Kaufpreissammlung ermittelt und sind eine wesentliche Grundlage für die Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken. Nähere Informationen zur Kaufpreissammlung finden Sie hier.