Gestohlene und verloren gegangene Kennzeichen müssen Sie so schnell wie möglich ersetzen. Ihr Fahrzeug bekommt dann eine neue Kennzeichenkombination, um Missbrauch vorzubeugen. Das ehemalige Kennzeichen wird außerdem zur Fahndung ausgeschrieben und für 10 Jahre gesperrt.
Weitere Informationen
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- gültiger Personalausweis, alternativ Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
- bei Verlust: Versicherung an Eides Statt erforderlich. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise unter "Zu beachten"
- bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige, die Sie zuvor bei der Polizei erstattet haben
- das verbliebene Kennzeichenschild, wenn nur eins abhandengekommen ist
- Terminbestätigung
- lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers. Hinweis: Die Farbkopie ist mit dem Hinweis "KOPIE" zu versehen.
- Ausweis des Bevollmächtigten im Original
zusätzlich für Firmen oder Vereine:
- Firmen-/Vereinsnachweis (zum Beispiel einen Handelsregisterauszug oder ein Vereinsregisterauszug)
- Vollmacht mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten gemäß Firmen-/Vereinsregisternachweise
- Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Voraussetzungen
- Ihr Fahrzeug ist in Hamburg zugelassen.
- Es verfügt über eine gültige Hauptuntersuchung (HU).
Hinweise
- Eidesstattliche Versicherung bei Verlust: In der Regel müssen Sie eine Versicherung an Eides Statt (kostenpflichtig) abgeben. Hierzu müssen Sie persönlich zum Termin erscheinen. Eine Vertretung per Vollmacht ist daher im Falle des Kennzeichenverlusts nicht möglich.
- Diebstahlsanzeige: Sollten die Kennzeichenschilder gestohlen worden sein, müssen Sie vorher Anzeige bei der Polizei erstatten und diese bei Ihrem Termin im LBV vorlegen.
Die Gebühren betragen 26,60 EUR bis 70,00 EUR. Hinzu kommen Kosten für die Prägung von neuen Schildern. Zusätzlich fallen ggf. Kosten in Höhe von 30,70 EUR für die Versicherung an Eides Statt an. Die exakte Gebührenhöhe kann erst nach Sichtung der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Handlungsgrundlagen
§ 9 Absatz 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__9.html
§ 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__5.html
Rechtsbehelfe
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Buchen Sie online einen Termin.
- Auf unserer Internetseite wählen Sie die Kategorie "Fahrzeug-Zulassung"
- Danach buchen Sie "Antrag neue Kennzeichenschilder nach Diebstahl oder Verlust"
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
- Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
- Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
- Ihr Anliegen wird bearbeitet.
Fristen
Gestohlene oder verlorene Kennzeichen müssen schnellstmöglich ersetzt werden.
Bearbeitungsdauer
Ihr Anliegen wird direkt vor Ort bearbeitet.
