Alte, graue, rosafarbene unbefristet ausgestellte Papierführerscheine, verlieren schrittweise ihre Gültigkeit. Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen EU-Kartenführerschein beantragen.
Ihre Führerscheinklassen bleiben in der Regel erhalten. Ausnahmen betreffen die LKW-Klassen. Dort ergeben sich Änderungen, sofern Sie das 50. Lebensjahr erreicht haben. Weitere Informationen finden Sie unter "zu beachten".
Weitere Informationen
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter - nicht älter als 1 Jahr
- Bringen Sie das biometrische Passfoto unbedingt zu Ihrem Termin mit. Vor Ort besteht keine Möglichkeit, eines anfertigen zu lassen.
- aktueller Papierführerschein
- bei Papierführerscheinen, die nicht in Hamburg ausgestellt wurden: Karteikartenabschrift (erhalten Sie bei der Behörde, die Ihren alten Papierführerschein ausgestellt hat)
- zusätzlich für eine Verlängerung eines LKW-Führerscheins der alten Klassen 2 und 3:
- augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), nicht älter als 2 Jahre
- ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 der FeV, nicht älter als 1 Jahr
Sie erhalten Ihren neuen Führerschein in der Regel nach 3 - 4 Monaten von der Bundesdruckerei.
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen Papierführerschein
- Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in Hamburg.
- Sie stellen den Antrag persönlich.
Hinweise
Führerscheine können Sie auch beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) umtauschen.
Bei der alten Klasse 3 ist eine Verlängerung, Fahrzeuge über 7,5 Tonnen (CE 79) fahren zu dürfen, nicht mehr ohne Weiteres möglich. Sie erhalten beim Tausch einen Führerschein der Klasse BE.
Möchten Sie auch weitere Fahrerlaubnisklassen erhalten, müssen Sie zusätzliche Unterlagen vorlegen. Sollten Sie das 50. Lebensjahr schon länger als 5 Jahre überschritten haben, müssen Sie bei den Klassen C und CE (ehemals Klasse 2) zusätzlich eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. Alternativ können Sie auf die Klasse 2 verzichten.
Ihre Fahrerlaubnis bleibt mit dem Tausch bestehen.
- 33,10 EUR
- bei Anforderung der Registerkarte zusätzlich 12,00 EUR
Handlungsgrundlagen
§ 24a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__24a.html
§ 25 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__25.html
Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3.html
Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_8e.html
Rechtsbehelfe
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Weiterführende Links
- Diese Führerscheine müssen umgetauscht werden (Bundesregierung)
- Fotomustertafel (Bundesministerium des Inneren und für Heimat)
- LBV Führerscheintausch
- LBV Online-Dienste
- LBV-Mobil
- LBV-Terminbuchungen
- Landesbetrieb Verkehr
- Standorte und Öffnungszeiten des Hamburg Service vor Ort
- Was gibt es beim Führerschein-Umtausch zu beachten? (BMDV)
Verfahrensablauf
Sie vereinbaren online oder telefonisch 040-115 einen Termin mit der zuständigen Stelle
Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen zu Ihrem Termin beim Hamburg Service vor Ort mit.
Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
Ihr alter Papierführerschein wird vor Ort in der Regel befristet.
- Der neue EU-Kartenführerschein wird Ihnen direkt von der Bundesdruckerei nach Hause gesendet. Während dieser Zeit ist Ihr alter Papierführerschein nur in Deutschland gültig.
- Alternativ können Sie den Antrag beim Landesbetrieb für Verkehr (LBV) stellen. Buchen Sie dafür dort einen Termin.
Fristen
Die Umtauschfristen richten sich bei Papierführerscheinen nach Ihrem Geburtsjahr:
vor 1953: Umtausch bis 19.01.2033
1953 bis 1958: Umtausch bis 19.07.2022
1959 bis 1964: Umtausch bis 19.01.2023
1965 bis 1970: Umtausch bis 19.01.2024
1971 oder später: Umtausch bis 19.01.2025
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten Ihren neuen EU-Kartenführerschein in der Regel nach 3 - 4 Monaten von der Bundesdruckerei.
Sofern für diese Dienstleistung ein Expressverfahren vorgesehen ist, kann dieses ausschließlich beim LBV in Anspruch genommen werden.
