[Die Bewerbungsfrist ist am 18.09.2025 abgelaufen. Es können keine weiteren Anträge eingereicht werden.]
Die Arbeitsstipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionellen Comic-Künstlerinnen und -Künstler bestimmt, die selbstgewählte Comicvorhaben realisieren wollen. Es können 4-monatige (8.000 Euro) und 8-monatige (16.000 Euro) Stipendien vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel beantragt werden.
Ziel der Förderung
Gefördert werden Comic-Künstlerinnen und -Künstler, die ihre künstlerische Fortbildung und Weiterbildung anstreben. Das Arbeitsvorhaben kann zum Beispiel die Arbeit an einem bestimmten Thema oder Format, die Erschließung neuer oder anderer Arbeitstechniken und die Fortführung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten beinhalten. Es sollen Künstlerinnen und Künstler gefördert werden, die bereits Comicprojekte veröffentlicht haben oder durch Arbeitsproben ihre künstlerische Befähigung nachweisen können.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Förderung durch das Arbeitsstipendium. Das ist ausschließlich online möglich.
Die Arbeitsstipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionellen Comic-Künstlerinnen und -Künstler bestimmt, die selbstgewählte Comicvorhaben realisieren wollen. Es können 4-monatige (8.000 Euro) und 8-monatige (16.000 Euro) Stipendien vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel beantragt werden.
Ziel der Förderung
Gefördert werden Comic-Künstlerinnen und -Künstler, die ihre künstlerische Fortbildung und Weiterbildung anstreben. Das Arbeitsvorhaben kann zum Beispiel die Arbeit an einem bestimmten Thema oder Format, die Erschließung neuer oder anderer Arbeitstechniken und die Fortführung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten beinhalten. Es sollen Künstlerinnen und Künstler gefördert werden, die bereits Comicprojekte veröffentlicht haben oder durch Arbeitsproben ihre künstlerische Befähigung nachweisen können.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Förderung durch das Arbeitsstipendium. Das ist ausschließlich online möglich.
- Die Arbeitsstipendien werden in der Regel jeweils im August bis September des Jahres für das folgende Kalenderjahr ausgeschrieben.
- Für alle Voraussetzungen und Bedingungen beachten Sie bitte das Informationsblatt zum Förderprogramm.
- Das Antragsformular und die darin enthaltene Kurzbeschreibung des Arbeitsvorhabens müssen in deutscher Sprache ausgefüllt werden.
- Alle Anlagen können auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden.
- Nur vollständig eingereichte und formal gültige Anträge werden zum Juryverfahren zugelassen.
- Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert
- Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige Jury.
- Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Antragstellenden voraussichtlich im Januar 2026 per E-Mail informiert.
- Die ausgewählten Stipendiat/innen erhalten per Post einen Stipendienbescheid. Angehängt ist eine Einverständniserklärung, die unbedingt ausgefüllt und unterschrieben zurückgesendet werden muss (vorab per E-Mail, anschließend das Original postalisch), bevor das Stipendium ausgezahlt werden kann.
- Die Namen der geförderten Comic-Künstlerinnen und -Künstler werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
